Print

Videoüberwachung

Was Sie über Videoüberwachung wissen sollten

Das Filmmaterial der Videoüberwachung enthält häufig auch Bilder von Personen. Da diese Informationen zur Identifizierung dieser Personen entweder direkt oder indirekt verwendet werden können (d. h. in Kombination mit anderen Informationen), gelten sie als personenbezogene Daten (persönliche Daten). Fast alle Organe und Einrichtungen der EU verfügen über Videoüberwachung in ihren Räumlichkeiten: von kleinen Exekutivagenturen mit nur wenigen Kameras (CCTV), zu den Organen und Einrichtungen der EU in verschiedenen Mitgliedsstaaten mit mehreren hundert Kameras; alle Organe und Einrichtungen der EU, die CCTV nutzen, verfügen über eine öffentlich einsehbare Strategie, in der zusammenfasst ist, was sie tun und warum.

Gut konzipierte und selektiv eingesetzte Videoüberwachungssysteme sind leistungsstarke Instrumente zur Bekämpfung von Problemen im Zusammenhang mit der Datensicherheit; schlecht konzipierte Systeme erzeugen lediglich ein falsches Sicherheitsgefühl und verletzen gleichzeitig unsere Privatsphäre und andere Grundrechte.


Die wichtigsten Datenschutzaspekte

Qualität der Daten - Kameras können und sollten intelligent eingesetzt werden und nur spezifisch identifizierte Sicherheitsprobleme zum Ziel haben und somit die Ansammlung von irrelevantem Filmmaterial minimieren (Datenminimierung). Dadurch werden nicht nur die Verletzungen der Privatsphäre verringert sondern wird auch ein gezielterer und schließlich wirksamerer Einsatz der Videoüberwachung gewährleistet.

Recht auf Information - In allen Gebäuden von EU-Einrichtungen gibt es Hinweise, die die Mitarbeiter und Besucher über die vorhandenen Sicherheitskameras informieren. Diese Schilder sind vorgeschrieben, weil alle Personen, die von der Videoüberwachung betroffen sind, bei Installation der Geräte über die Überwachung, ihren Zweck und die Dauer, für die das Filmmaterial aufbewahrt wird und von wem, informiert werden müssen.

Vorratsdatenspeicherung - Obwohl die Installation von Kameras für Sicherheitszwecke berechtigt sein könnte, ist die fristgerechte und automatische Löschung von Filmmaterial wesentlich. Der EDSB verlangt, dass alle EU-Organe über klare Strategien bezüglich des Einsatzes von Videoüberwachung in ihren Räumlichkeiten einschließlich möglicher Speicherung verfügen.


Weitere Informationen

Die folgende nicht erschöpfende Liste ist eine Dokumentenauswahl an weiterführender Literatur:

EDSB Informationsblatt zur Videoüberwachung

Leitlinien des EDSB zur Videoüberwachung

Follow-up-Bericht des EDSB zu den Leitlinien zur Videoüberwachung


Verwandte Themen:

Sicherheit (Zugangskontrolle)