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Private Organisationen

Für die datenschutzrechtliche Aufsicht über private Organisationen, zum Beispiel Unternehmen, sind die nationalen Datenschutzbehörden zuständig. Alle EU-Mitgliedstaaten haben mindestens eine solche Behörde.

Sie können Ihre Beschwerde auch im betreffenden Mitgliedstaat auf dem Rechtsweg verfolgen.

Der EDSB ist nicht für Beschwerden gegen private Organisationen zuständig; wir können Sie daher nur an die zuständigen nationalen Behörden verweisen.

Die zuständige Datenschutzbehörde ist in der Regel diejenige des Landes, in dem die Organisation ihren Hauptsitz innerhalb der EU hat. Handelt es sich um einen grenzüberschreitenden Fall (zum Beispiel, wenn Sie in Schweden leben und ein Unternehmen in Zypern Ihnen Spam-Mails zusendet), können Sie sich auch an die lokale Datenschutzbehörde in Ihrem Wohnsitzland wenden. Diese setzt sich dann mit der Datenschutzbehörde in Verbindung, die für das Unternehmen oder die sonstige Organisation zuständig ist und die Federführung übernimmt.

Die Kontaktangaben der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten finden Sie auf der Website des Europäischen Datenschutzausschusses. Sollte es in einem Mitgliedstaat mehrere Datenschutzbehörden geben, so können Ihnen die Websites helfen, diejenige zu finden, die Ihnen am besten weiterhelfen kann.

Die Kontaktangaben weiterer Datenschutzbehörden in aller Welt finden Sie auf der Liste der Mitglieder der International Conference of Data Protection & Privacy Commissioners.