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Rechte des Einzelnen

 

Eines der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht darin, Einzelpersonen zu stärken und ihnen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben. Ein Kapitel der DSGVO handelt von den Rechten der betroffenen Personen (Einzelpersonen). Hierzu zählen das Recht auf Zugang, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht sowie das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

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22
Apr
2009

Pharmacovigilance

Opinion on the proposals for a Regulation and for a Directive on pharmacovigilance, OJ C 229, 23.09.2009, p. 19

11
Nov
2008

EU-US High Level Contact Group on information sharing

Opinion on the Final Report by the EU-US High Level Contact Group on information sharing and privacy and personal data protection, OJ C 128, 06.06.2009, p. 1

17
Oct
2008

Strasbourg

Entschließung zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanish, Französisch
Entschließung zur Prüfung der Einrichtung eines Internationalen Tages oder einer Woche für den Schutz der Privatsphäre/Datenschutz
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanish, Französisch
Entschließung über die Dringlichkeit des Schutzes der Privatsphäre in einer Welt ohne Grenzen und die Erarbeitung einer gemeinsamen Entschließung zur Erstellung internationaler Normen zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz personenbezogener Daten
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanish, Französisch
Entschließung zum Datenschutz in Sozialen Netzwerkdiensten
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanish, Französisch