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Rechte des Einzelnen

 

Eines der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht darin, Einzelpersonen zu stärken und ihnen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben. Ein Kapitel der DSGVO handelt von den Rechten der betroffenen Personen (Einzelpersonen). Hierzu zählen das Recht auf Zugang, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht sowie das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

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23
Jun
2008

Protecting children using the Internet

Opinion on the the Proposal for a Decision establishing a multiannual Community programme on protecting children using the Internet and other communication technologies, OJ C 2, 7.01.2009, p. 2

COM(2008) 106 final of 27.02.2008
Verfügbare Sprachen: Englisch, Französisch