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Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

Die Notwendigkeit ist ein grundlegendes Prinzip bei der Beurteilung der Beschränkung von Grundrechten wie dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Laut Rechtsprechung muss die Beschränkung des Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten aufgrund der Auswirkungen der Verarbeitung personenbezogener Daten auf eine Reihe von Grundrechten unbedingt notwendig sein.

Die Notwendigkeit ist auf Grundlage objektiver Beweise zu rechtfertigen; dies bildet den ersten Schritt, noch bevor die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung beurteilt wird. Die Notwendigkeit ist auch ein grundlegendes Kriterium bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Verarbeitungsvorgänge, die Kategorien der verarbeiteten Daten und die Dauer der Speicherung der Daten müssen für den Zweck der Verarbeitung erforderlich sein.

Verhältnismäßigkeit ist ein allgemeiner Grundsatz des EU-Rechts. Sie beschränkt die Behörden insofern in der Ausübung ihrer Befugnisse, als sie verpflichtet sind, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den eingesetzten Mitteln und dem beabsichtigten Ziel zu schaffen. Im Zusammenhang mit den Grundrechten – etwa dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten – spielt die Verhältnismäßigkeit eine entscheidende Rolle bei jeglicher Beschränkung dieser Rechte.

Konkret verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die Vorteile aufgrund der Beschränkung eines Rechts nicht durch die Nachteile der Ausübung des Rechts aufgewogen werden. Mit anderen Worten: Die Beschränkung des Rechts muss gerechtfertigt sein. Garantien, die eine Maßnahme begleiten, können die Rechtfertigung einer Maßnahme stützen. Eine Vorbedingung ist, dass die Maßnahme angemessen ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Ferner dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Beurteilung der Verarbeitung personenbezogener Daten nur die personenbezogenen Daten gesammelt und verarbeitet werden, die für die Zwecke der Verarbeitung angemessen und erheblich sind.

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28
Jan
2020

The EDPS quick-guide to necessity and proportionality

Processing of personal data - be it collection, storage, use or disclosure - constitutes a limitation on the right to the protection of personal data and must comply with EU law. This requires ensuring that it is both necessary and proportional.

The 8 steps outlined in "The EDPS quick-guide to necessity and proportionality" will help you assess the compatibility of measures impacting the  fundamental rights to privacy and to the protection of personal data with the EU Charter of Fundamental Rights.

Verfügbare Sprachen: Englisch
19
Dec
2019

Leitlinien des EDSB für die Bewertung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen, die die Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten einschränken

Diese Leitlinien sind als Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage gedacht, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem EU-Datenschutzrecht in Einklang stehen. Sie wurden als Rüstzeug für Entscheidungsträger und Gesetzgeber der EU erarbeitet, die für die Ausarbeitung oder Prüfung von Maßnahmen zuständig sind, die die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten und die Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre einschränken.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanish, Französisch
16
Jul
2019

Rechenschaftspflicht in der Praxis: Leitfaden für Organe, Einrichtungen und Agenturen

Rechenschaftspflicht in der Praxis: Leitfaden für Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union über die Dokumentierung von Verarbeitungsvorgängen.
Diese Dokumente bieten eine vorläufige Anleitung für Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte in den EU-Institutionen darüber, wie sie die Dokumentierung für ihre Verarbeitungen erstellen, wie sie entscheiden, ob sie Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIAs) durchführen müssen, wie sie DPIAs durchführen und wann sie eine vorherige Konsultation des EDSB durchführen müssen (Artikel 31, 39 und 40 der Verordnung (EU) 2018/1725).

Eine vorläufige Version dieses Textes wurde im Februar 2018 veröffentlicht. Die aktuelle Version 1.3 wurde im Juli 2019 veröffentlicht.

 

 

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
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25
Feb
2019

EDPS Guidelines on assessing the proportionality of measures that limit the fundamental rights to privacy and to the protection of personal data

As the independent advisor to the EU institutions and bodies under Regulation (EU) 1725/2018 on all matters concerning processing of personal data, the European Data Protection Supervisor (hereinafter, ‘the EDPS’) intends to issue Guidelines for assessing the proportionality of measures that limit the fundamental rights to privacy and to the protection of personal data (hereinafter, ‘the Guidelines’).

The Guidelines complement the EDPS Necessity Toolkit  and specify, having regard to the fundamental right to the protection of personal data enshrined under Article 8 of the Charter, the more wide-ranging guidance by the Commission and the Council to check compatibility of legislative measures with the Charter of Fundamental Rights of the European Union.

Through this exercise, the EDPS aims at assisting EU institutions and bodies in the task of ensuring that any limitation of the fundamental right to the protection of personal data is compliant with the requirements of EU primary law.

Before issuing the Guidelines in their final version, the EDPS is launching a stakeholders’ consultation on the draft version of the Guidelines, which you can find hereunder.

The deadline for receiving your input is 4 April 2019. The replies to the consultation should be sent to the Policy and Consultation Unit of the EDPS: POLICY-CONSULT@edps.europa.eu

Verfügbare Sprachen: Englisch