Das EU-Reformpaket zum Datenschutz, das die Datenschutz-Grundverordnung umfasste, enthielt auch eine Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten für Behörden, die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten zuständig sind. Mit ihr wird sichergestellt, dass Polizeibehörden mithilfe technischer Mittel – unter Wahrung der Grundrechte der Bürger – ihre Arbeit effizient erfüllen können. Die Richtlinie ist so gestaltet, dass sie mit der Datenschutz-Grundverordnung im Einklang steht.