Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen ist der Grundsatz, wonach eine Organisation (der Verantwortliche) sicherstellt, dass durch Voreinstellung nur Daten, die für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck unbedingt erforderlich sind, verarbeitet werden (ohne Eingreifen des Nutzers). Um dafür zu sorgen, dass dieser zentrale Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis auch angewandt wird, wird der EDSB entsprechende Leitfäden herausgeben.