Print

Verordnung (EG) Nr. 45/2001

 

In der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 sind die Pflichten der EU-Organe bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt, etwa die Verpflichtung, wonach jede von ihnen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Zudem wurde mit dieser Verordnung der Europäische Datenschutzbeauftragte als unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Wahrung des Rechts auf Privatsphäre durch die europäischen Organe und Einrichtungen sicherzustellen und den EU-Gesetzgeber zu Themen im Bereich des Datenschutzes zu beraten. Die Verordnung wird derzeit überarbeitet, um sie in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung zu bringen. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 10. Januar 2017 einen Vorschlag.

Filters

18
Mar
2005

Der EDSB als Berater der Organe und Einrichtungen der Gemeischaft

Der EDSB als Berater der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit Vorschlägen für Rechtsvorschriften und zugehörigen Dokumenten.

In diesem Strategiepapier legt der EDSB seine Strategie im Bereich der Beratung zu Vorschlägen für Rechtsvorschriften fest; diese Beratung ist gemäß Artikel 28 Absatz 2 und Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 eine seiner Hauptaufgaben. Das Strategiepapier unterstreicht das Bestreben des EDSB, zu einem maßgeblichen Berater zu werden, der zur Verbesserung der Qualität der Rechtsvorschriften der EU beiträgt.

In dem Strategiepapier wird der Umfang der beratenden Tätigkeit, der die Rechtsinstrumente der dritten Säule der EU umfasst, beschrieben, und die Arbeitsverfahren und die wichtigsten Orientierungen des EDSB werden festgelegt. Der EDSB gibt nicht nur formelle Stellungnahmen zu den von der Europäischen Kommission angenommenen Vorschlägen ab, sondern spielt auch eine Rolle in anderen Stadien des Gesetzgebungsverfahrens.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanish, Französisch, Italian, Dutch
18
Dec
2000

Verordnung (EG) Nr. 45/2001

Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr, ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1

Verfügbare Sprachen: Czech, Danish, Deutsch, Estonian, Greek, Englisch, Spanish, Französisch, Italian, Latvian, Lithuanian, Hungarian, Maltese, Dutch, Polish, Portuguese, Slovak, Slovenian, Finnish, Swedish