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Verordnung (EG) Nr. 45/2001

 

In der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 sind die Pflichten der EU-Organe bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt, etwa die Verpflichtung, wonach jede von ihnen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Zudem wurde mit dieser Verordnung der Europäische Datenschutzbeauftragte als unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Wahrung des Rechts auf Privatsphäre durch die europäischen Organe und Einrichtungen sicherzustellen und den EU-Gesetzgeber zu Themen im Bereich des Datenschutzes zu beraten. Die Verordnung wird derzeit überarbeitet, um sie in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung zu bringen. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 10. Januar 2017 einen Vorschlag.

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15
Mar
2017

Modernisierung der Datenschutz-bestimmungen für Organe und Einrichtungen der EU

Stellungnahme des EDSB zu dem Vorschlag für eine Verordnung über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Executive summary
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7
Apr
2016

Newsletter Nr. 47

The April 2016 edition of the EDPS Newsletter covers the EDPS Opinion on the EU-US "Umbrella Agreement", the launch of the EDPS Reference Library and the EDPS initiative on digital ethics and many other EDPS activities.

Verfügbare Sprachen: Englisch
21
Jan
2016

Allgemeiner Bericht "Umfrage 2015"

Allgemeiner Bericht zum Thema "Messung der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 in den Organen und Einrichtungen der EU ("Umfrage 2015")

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch