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Verordnung (EG) Nr. 45/2001

 

In der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 sind die Pflichten der EU-Organe bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt, etwa die Verpflichtung, wonach jede von ihnen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Zudem wurde mit dieser Verordnung der Europäische Datenschutzbeauftragte als unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Wahrung des Rechts auf Privatsphäre durch die europäischen Organe und Einrichtungen sicherzustellen und den EU-Gesetzgeber zu Themen im Bereich des Datenschutzes zu beraten. Die Verordnung wird derzeit überarbeitet, um sie in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung zu bringen. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 10. Januar 2017 einen Vorschlag.

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31
Oct
2014

Newsletter Nr. 43

The October 2014 edition of the EDPS Newsletter covers the upcoming appointment of a new team of EDPS Supervisors, the EDPS Position Paper on international data transfers and many other EDPS activities.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
7
Jul
2014

Newsletter Nr. 42

The July 2014 edition of the EDPS Newsletter covers EDPS Opinions on asset freezing and Big Data and many other EDPS activities.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
5
Mar
2014

Paket mit Vorschlägen für Rechtsakte zur Reform von Eurojust

Stellungnahme zum Paket mit Vorschlägen für Rechtsakte zur Reform von Eurojust und zur Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch