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Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

 

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1725/2018 wird allen Organen und Einrichtungen der EU die Pflicht auferlegt, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) bestimmte Arten von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu melden. Sie müssen innerhalb von 72 Stunden, nachdem sie von der Verletzung Kenntnis erhalten haben, dies tun.
Wenn durch den Verstoß ein hohes Risiko einer Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen zu befürchten ist, müssen diese Personen auch unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Alle Organe und Einrichtungen der EU sollten sicherstellen, dass sie über die Verfahren verfügen, die es ihnen ermöglichen, einen Verstoß zu erkennen, zu untersuchen, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und Bericht zu erstatten. Sie müssen Aufzeichnungen über etwaige Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten führen, unabhängig davon, ob sie dem EDSB gemeldet werden müssen.

 

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7
Dec
2018

Benutzerleitfaden - Internetformular zur Meldung von Datenschutzverletzungen

Benutzerleitfaden für die Erstellung des Internetformulars zur Meldung bei Datenschutzverletzungen.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch