Whistleblowing Procedure - EDPS
Prior-check Opinion on the Whistleblowing Procedure at the EDPS (Case 2017-0493)
Ziel von Whistleblowing ist es, Korruption aufzudecken, indem Mitarbeitern oder anderen Informanten sichere Kanäle geboten werden, um unethisches Verhalten am Arbeitsplatz zu melden. Bei derartigen Verfahren müssen sensible personenbezogene Daten über verdächtige Personen, Hinweisgeber und andere Parteien wie Zeugen verarbeitet werden. Die Organe und Einrichtungen der EU sind verpflichtet, über klare Whistleblowing-Verfahren zu verfügen. Diese Verpflichtung wird ihnen vom EU-Statut auferlegt; darin heißt es, dass Beamte, denen eine mögliche rechtswidrige Handlung bekannt wird, diese unverzüglich melden müssen. Aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens und der Risiken für die beteiligten Personen ist der Schutz ihrer personenbezogenen Daten von größter Bedeutung.
Prior-check Opinion on the Whistleblowing Procedure at the EDPS (Case 2017-0493)
Prior-check Opinion on the ECHA’s whistleblowing procedure (Case 2015-1029)
Stellungnahme zur Vorabkontrolle der Whistleblowing-Politik der Europäischen Investitionsbank (Fall 2016-0381)
Stellungnahme im Rahmen der Vorabkontrolle der Whistleblowing-Vorschriften der EIOPA (Fall 2017-0466)
Stellungnahme zur Vorabkontrolle betreffend das Verfahren zur Meldung von Missständen („Whistleblowing“) des Europäischen Parlaments (Fall 2017-0379)