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EU-Kommission schlägt zwei neue Verordnungen zum Datenschutz für elektronische Kommunikation und zu den Datenschutzvorschriften für die EU-Organe vor

Die Europäische Kommission schlägt zwei neue Verordnungen zum Datenschutz für elektronische Kommunikation (ePrivacy) und zu den Datenschutzvorschriften für die EU-Organe (gegenwärtig Verordnung (EG) Nr. 45/2001) vor, die die bestehenden Vorschriften an die DSGVO anpassen.

Wussten Sie schon?

DATENSCHUTZFREUNDLICHE VOREINSTELLUNGEN
  • Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Daten durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen geschützt sind.
    Datenschutzfreundliche Voreinstellungen erfordern die Einrichtung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung, dass lediglich die für einen festgelegten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet, verwendet oder zugänglich gemacht werden.
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