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Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erzielen eine Einigung über die DSGVO

Wussten Sie schon?

INTERNATIONALE DATENÜBERMITTLUNGEN
  • Die DSGVO gewährleistet, dass die Rechte und Garantien, die sie dem Einzelnen in der EU bereitstellt, bewahrt werden, wenn dessen Daten an Drittländer übermittelt werden.
  • Die Europäische Kommission wird auch weiterhin Angemessenheitsbeschlüsse annehmen, wenn ein Land für den Datenschutz einen Rechtsrahmen anbietet, der im Wesentlichen dem Rechtsrahmen der EU entspricht.
  • Ohne Angemessenheitsbeschluss können Daten an ein Land übermittelt werden, wenn das verarbeitende Unternehmen verbindliche interne Datenschutzvorschriften, Vertragsklauseln oder andere geeignete Garantien einrichtet.
  • In Ermangelung dessen können Datenübermittlungen nur unter strengen Bedingungen erfolgen, wie beispielsweise mit der Einwilligung der betroffenen Person oder in Fällen, in denen die Datenübermittlung zum Abschluss oder zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist.
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