Digital ClearingHouse Statements
Statements from the Digital ClearingHouse 1.0.
In den letzten Jahren hat die EU eine Zunahme der regulatorischen Anforderungen erlebt, die sich aus dem neuen „Digital Rulebook“ der EU ergeben, das die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzt. Dazu gehören insbesondere das Digital Services Act, das Digital Markets Act, das Data Act und das Artificial Intelligence Act. Obwohl das EU-Datenschutzrecht oft als „Eckpfeiler“ bezeichnet wird, auf dem das EU Digital Rulebook aufbaut, ist das Zusammenspiel dieser Verordnungen und der DSGVO komplex und viele von ihnen weisen zahlreiche Überschneidungen auf, die durch einheitliche Leitlinien und Anwendung durch die verschiedenen Behörden, die für die Überwachung ihrer Einhaltung zuständig sind, angegangen werden müssen.
Gleichzeitige Maßnahmen verschiedener Regulierungsbehörden verdeutlichen das Potenzial für Konflikte und Inkonsistenzen, wenn datenbezogene Praktiken aus unterschiedlichen rechtlichen Perspektiven geprüft werden, und betonen die dringende Notwendigkeit eines verstärkten Dialogs, einer verstärkten Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Regulierungsbehörden, um ein vorhersehbares und wirksames Rechtsumfeld zu gewährleisten, in dem die Grundrechte im Mittelpunkt stehen.
In jüngerer Zeit sind auf nationaler Ebene mehrere Beispiele für multilaterale Kooperationsinitiativen zwischen Regulierungsbehörden aus verschiedenen Rechtsbereichen aufgetaucht, die für die digitale Wirtschaft der EU gelten. Auf EU-Ebene gibt es jedoch noch kein Forum, in dem die für die Durchsetzung der verschiedenen Teile des EU-Regelwerks für digitale Fragen und anderer im digitalen Binnenmarkt geltender Gesetze zuständigen Behörden zusammenkommen können, um Fragen der kohärenten Anwendung zu erörtern.
Aus diesem Grund hat der EDSB kürzlich vorgeschlagen, ein Digital Clearinghouse 2.0 einzurichten, das den für die Durchsetzung der EU-Gesetze in der digitalen Wirtschaft zuständigen Behörden und Stellen ein Forum für den Austausch und die Koordinierung in Fragen von gemeinsamem Interesse bieten und eine Abstimmung auf der Ebene von Richtlinien und Rechtsauslegungen ermöglichen soll.
Langfristig könnte das Digital Clearinghouse 2.0 zu einem Forum werden, in dem die teilnehmenden Behörden Informationen über laufende Durchsetzungsmaßnahmen austauschen können, um gegebenenfalls eine weitere (bilaterale oder multilaterale) Zusammenarbeit mit anderen Behörden in konkreten Fällen zu erleichtern. Dies erfordert jedoch wahrscheinlich gesetzgeberische Maßnahmen, die derzeit nicht in Planung sind.
Jüngste nationale Erfahrungen mit der Förderung des regulierungsübergreifenden Dialogs zeigen, dass ein zentraler, gut ausgestatteter Ausschuss, der als Sekretariat für das Digital Clearinghouse 2.0 fungiert, einen Mehrwert bietet, insbesondere um sicherzustellen, dass die teilnehmenden Behörden rechtzeitig konkrete Ergebnisse liefern, die die regulierungsübergreifende Kohärenz fördern.
Der EDSB ist bestrebt, dieses Forum Wirklichkeit werden zu lassen, und ist offen für Diskussionen mit relevanten politischen Entscheidungsträgern und zuständigen Behörden auf EU- und nationaler Ebene, um zu erfahren, wie dieses Ziel erreicht werden kann.
Seit 2014 arbeitet der EDSB an der Wechselwirkung und den Synergien zwischen den EU-Datenschutzvorschriften und anderen Bereichen des EU-Rechts. Die Vorläufige Stellungnahme zu Datenschutz und Wettbewerbsfähigkeit im Zeitalter von Big Data des EDSB stellte eine Tendenz fest, dass die EU-Vorschriften zum Datenschutz, Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht isoliert angewendet werden, obwohl sie kohärenter angewendet werden könnten (und sollten).
Im Jahr 2016 schlug der EDSB die Einrichtung eines Digital Clearinghouse vor, um zuständige Behörden aus den Bereichen Wettbewerb, Verbraucherschutz und Datenschutz zusammenzubringen, die bereit sind, Informationen auszutauschen und zu diskutieren, wie Vorschriften im Interesse des Einzelnen am besten durchgesetzt werden können.
Das Digital Clearinghouse traf sich zum ersten Mal am 29. Mai 2017 in Brüssel. Ab 2019 wurde das Digital Clearinghouse gemeinsam vom Research Centre in Information, Law and Society (CRIDS) an der Universität Namur, dem Tilburg Institute for Law, Technology, and Society (TILT) an der Universität Tilburg und dem European Policy Centre (EPC) in Brüssel veranstaltet. Das Digital Clearinghouse „1.0“ traf sich zum letzten Mal am 10. Juni 2020. Die Erklärungen aller sieben Sitzungen des Digital Clearinghouse finden Sie hier.
Die Sitzungen des Digital Clearinghouse zwischen 2017 und 2020 gingen mit einer breiteren Debatte über die Auswirkungen datenintensiver Geschäftsmodelle auf die einheitliche Anwendung des EU-Rechts und den Reflexionsbedarf seitens der Gesetzgeber und Regulierungsbehörden einher.
Statements from the Digital ClearingHouse 1.0.
The EDPS issues its concept note towards a Digital Clearinghouse 2.0 for a consistent, cooperative and coherent approach to enforcing EU laws regulating digital markets.
Am 24. Oktober 2024 organisiert der EDSB ein Seminar, um mit relevanten Interessenvertretern das Konzeptpapier „Auf dem Weg zu einem digitalen Clearinghouse 2.0“ zu diskutieren. Mit dieser Veranstaltung möchte der EDSB die Debatte über die Zukunft der digitalen Governance und einer wirksamen Durchsetzung in der digitalen Welt mitgestalten, indem er die Zukunft der regulierungsübergreifenden Zusammenarbeit diskutiert und die derzeitige Fragmentierung der Governance sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene angeht.
Am 16. Juni 2020 nahm der Europäische Datenschutzbeauftragte die Stellungnahme 3/2020 zur europäischen Datenstrategie an. Die Strategie wurde am 19. Februar 2020 von der Europäischen Kommission veröffentlicht und ist Teil eines umfassenderen Pakets strategischer Dokumente, darunter auch eine Mitteilung zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas und ein Weißbuch zur künstlichen Intelligenz.
Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Aktivitäten des EDSB von 2015-2019. Im Mittelpunkt steht insbesondere, wie der EDSB auf die Umsetzung der in der EDSB-Strategie 2015-2019 festgelegten Ziele hingearbeitet hat, die sich auf die Digitalisierung, globale Partnerschaften und die Modernisierung des Datenschutzes beziehen. Dies umfasste nicht nur die Einbringung historischer Rechtsakte wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Verordnung 2018/1725, sondern auch die Berücksichtigung der Begriffe Ethik und Rechenschaftspflicht im Datenschutzdiskurs und bei der Anwendung.
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