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Jahresbericht 2020 - Zusammenfassung

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Einleitung

Das Jahr 2020 war ein herausforderndes Jahr. Ein Jahr, wie es keiner von uns erwartet hatte.

Die Pandemie hat nicht nur die Art und Weise, wie wir leben und arbeiten dramatisch verändert. Sie hat auch die Rolle und das Wesen unserer Grundrechte, einschließlich der Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz, in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte gerückt.

Die Pandemie hat eine neue Realität geschaffen. Aus der Sicht einer Datenschutzbehörde handelte es sich in erster Linie um einen Test. Es war eine Herausforderung, in der zunehmend digitalisierten Welt die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen und den Behörden, den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung sowie den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah Beratung zu den Datenschutzaspekten bezüglich der aufgrund der Pandemie ergriffenen Maßnahmen anzubieten.

Der EDSB hat sich dieser Aufgabe unverzüglich angenommen und eine aus Mitarbeitenden aller Referate und Sektoren des EDSB bestehende interne COVID-19-Task-Force eingerichtet, um die Maßnahmen, die das Verhältnis zwischen Privatsphäre und Pandemie betreffen, zu koordinieren und proaktiv durchzuführen. In der Überzeugung, dass dem EDSB im institutionellen Gefüge der EU eine besondere Rolle zukommt, haben wir einen gesamteuropäischen Ansatz bei der Bekämpfung des Virus gefordert, insbesondere im Zusammenhang mit Kontaktnachverfolgungs-Apps.

Aufgrund der Umstellung auf Telearbeit musste der EDSB seine Vorgehensweise bei der Durchführung seiner Kernaktivitäten anpassen. Dies haben wir zum Anlass genommen, den Dialog mit den hierfür relevanten Akteuren, einschließlich Behörden, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, zu intensivieren. Wir haben unsere Aktivitäten im Bereich der Untersuchungen fortgesetzt. So haben wir unter anderem die Untersuchung zur Verwendung großer Datensätze durch Europol abgeschlossen sowie im Anschluss an eine Untersuchung über die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen von Microsoft bei EU-Organen unsere Ergebnisse und Empfehlungen veröffentlicht, die wir auf der zweiten Sitzung des Haager Forums präsentiert haben.

Das wegweisende Urteil „Schrems II“ des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat ebenfalls einen Teil zu dem für eine Datenschutzbehörde an sich schon außerordentlich ereignisreichen Jahr beigesteuert. Der EDSB hat sich aktiv an der Arbeit des EDSA infolge des Urteils beteiligt und dazu beigetragen, insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen bezüglich der Ergänzung von Übermittlungstools zur Gewährleistung des unionsrechtlichen Schutzniveaus für personenbezogene Daten. Zugleich haben wir unsere eigene Strategie ausgearbeitet, durch die sichergestellt werden soll, dass die EU-Organe dem Urteil des EuGH nachkommen.

Mit Blick auf die Zukunft haben wir im Juni 2020 die Strategie des EDSB für 2020-2024 „Eine sichere digitale Zukunft gestalten“ vorgestellt, die auf den drei Säulen Voraussicht, Handeln und Solidarität beruht. In diesem Sinne hat der EDSB, neben anderen Initiativen, einen Unterstützungspool von Experten vorgeschlagen, der die Bemühungen der Mitglieder des EDSA bündeln soll, um der Notwendigkeit einer verstärkten Durchsetzung der EU-Datenschutzvorschriften Rechnung zu tragen.

Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament konnten weiterhin auf unsere vertrauenswürdige Beratung zu den zahlreichen Gesetzgebungsvorschlägen sowie Vorschlägen ohne Gesetzgebungscharakter und zu sonstigen Initiativen bauen, die die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz betreffen. Dazu zählen beispielsweise auch unsere Stellungnahmen zur Europäischen Strategie für Daten, zur künstlichen Intelligenz oder zur vorgeschlagenen vorübergehenden Ausnahme von den Rahmenbestimmungen zum Datenschutz im Internet. Außerdem haben wir dem Gesetzgeber mit unseren Initiativstellungnahmen zur Nutzung von Daten für die wissenschaftliche Forschung und zu gesundheitsbezogenen Zwecken, um nur einige Beispiele zu nennen, unser Fachwissen zur Verfügung gestellt.

Wir haben unsere Aktivitäten im Bereich der Überwachung weiterentwickelt und dienen als Referenzstelle für die Analyse und Klärung technologischer Fragen zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz.

Ich lege diesen zusammenfassenden Überblick über alles, was wir in diesen schwierigen Monaten getan haben, mit höchster Zufriedenheit vor. Der Jahresbericht 2020 stellt die Belastbarkeit, das Engagement und die harte Arbeit des Personals des EDSB unter Beweis, dem ich meinen herzlichen Dank aussprechen möchte.

Wojciech Wiewiórowski
Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Highlights des EDSB im Jahr 2020

Das Jahr 2020 war einzigartig für die Welt und mithin auch für den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Der EDSB musste, wie viele andere Organisationen auch, seine Arbeitsverfahren als Arbeitgeber umstrukturieren. Doch gab es auch Auswirkungen auf die Tätigkeiten selbst, da sich im Laufe der COVID-19-Gesundheitskrise der Ruf nach dem Schutz der Privatsphäre verstärkte, als Kontaktverfolgungs-Apps und andere Technologien zur Bekämpfung von COVID-19 eingesetzt wurden. Technologie kann zwar hilfreich sein, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, doch bleibt die Gewährleistung des Schutzes der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre jedes Einzelnen nach wie vor unser vorrangiges Anliegen.

Das Jahr 2020 war für den EDSB auch ein Jahr neuer Anfänge. Am 30. Juni 2020 haben wir unsere Strategie 2020-2024 vorgestellt. Das übergeordnete Ziel dieser Strategie ist die Gestaltung einer sicheren digitalen Zukunft. Sie besteht aus drei Säulen, die die richtungsgebenden Tätigkeiten und Ziele für den EDSB bis Ende 2024 umreißen: Voraussicht, Handeln und Solidarität.

Diese drei Säulen und unsere Strategie als Ganzes waren die treibende Kraft für unsere Arbeit im Jahr 2020.

Datenschutz in einer globalen Gesundheitskrise

Die COVID-19-Pandemie hat uns gelehrt, dass die Privatsphäre, wie jedes andere Grundrecht auch, ohne Solidarität nicht funktioniert. In diesem Sinne haben wir innerhalb des EDSB selbst und mit dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), den Datenschutzbeauftragten (DSB) der Organe und Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU sowie mit anderen europäischen und internationalen Datenschutz- und Technologieexperten eng zusammengearbeitet, um Privatpersonen und ihre personenbezogenen Daten zu schützen.

Unsere erste Initiative in diesem Zusammenhang bestand darin, unverzüglich eine interne Task Force einzurichten, um die Reaktionen der Regierungen und der Privatwirtschaft auf die COVID-19-Pandemie aktiv zu überwachen und zu bewerten. Im Laufe des Jahres 2020 hat die COVID-19-Task-Force Entwicklungen mit Auswirkungen auf den Datenschutz und die Privatsphäre beobachtet und kommende Entwicklungen prognostiziert, sodass der EDSB als Katalysator für eine datenschutzorientierte Reaktion und als Referenzstelle für Interessenträger in ganz Europa und darüber hinaus fungieren konnte.

Als die EU-Datenschutzbehörde der EU-Organe haben wir diese bei ihren Bemühungen um den Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden so unterstützt, das dem Recht auf Privatsphäre Genüge getan wird, indem wir unsere Orientierungen zu Körpertemperaturkontrollen, manueller Kontaktnachverfolgung und Reaktionen der EU-Organe als Arbeitgeber herausgegeben haben.

Mit unserer Teilnahme und Federführung in internationalen Foren wie der Global Privacy Assembly (GPA) (ehemals Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten) und bei anderen Konferenzen haben wir auch auf regionaler und internationaler Ebene eine aktive Rolle übernommen. Insbesondere haben wir mit Fachleuten des öffentlichen Gesundheitswesens in der Europäischen Union (EU) und mit anderen internationalen Organisationen zusammengearbeitet, um den Bedarf an epidemiologischer Überwachung besser zu verstehen sowie die Effizienz und den Zweck der im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten entwickelten Instrumente genau zu beurteilen (zum Beispiel durch die gemeinsame Ausarbeitung von praktischen Leitlinien zum Datenschutz durch Technikgestaltung).

Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch die EU-Organe

Bereitstellung der erforderlichen Instrumente für die EU-Organe

Der EDSB ist die Datenschutzbehörde für die EU-Organe und stattet diese mit den zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1725 erforderlichen Instrumenten aus.

Dies haben wir im Jahr 2020 durch verschiedene Initiativen erreicht, die von der Herausgabe strategischer Dokumente und der Veröffentlichung unserer Untersuchungen bis hin zur verstärkten Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten der EU-Organe reichen, denen wir Schulungen anbieten, um sie für Datenschutzprobleme und ihre Verantwortlichkeiten zu sensibilisieren.

Der EDSB hat hierzu vorhandene Instrumente eingesetzt und neue entwickelt sowie einen kohärenten Ansatz für die Anwendung des Datenschutzes im Jahr 2020 gefördert, um die EU-Organe darin zu unterstützen, weiterhin mit gutem Beispiel voranzugehen, wenn es um den Schutz digitaler Rechte und die verantwortungsvolle Datenverarbeitung in Übereinstimmung mit den Säulen Handeln und Voraussicht unserer Strategie 2020-2024 geht.

Beispielsweise haben wir EU-Organe in Bezug auf Instrumente wie die Datenschutz-Folgenabschätzungen beraten und angeleitet sowie die entsprechenden Schulungen angeboten, damit sie Fachwissen und Know-how austauschen und zu einer klugen EU-Verwaltung beitragen können. Wir haben mehrere Methoden angewandt, wie z.B. unser Kurzinfoblatt „DPIA in a nutshell“ über Datenschutz-Folgenabschätzungen, den Bericht über die Art und Weise der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzungen durch die EU-Organe, der die von den EU-Organen gesammelten Erfahrungen und bewährten Verfahren enthält, die Erhebung, mit der speziell ermittelt wurde, welche Verwendung die EU-Organe von den Datenschutz-Folgenabschätzungen gemacht haben sowie ein Video über dasselbe Thema für die Datenschutzbeauftragten der EU-Organe. Wir aktualisieren auch weiterhin regelmäßig unser Wiki, ein im November 2019 geschaffenes Hilfsmittel für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, welches sie bei der Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1725 unterstützt. Wir haben zudem an der Entwicklung der Version 1.0 des Website Evidence Collector gearbeitet, um Datenschutzbehörden, Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, Datenschutzexperten und Webentwicklern dabei zu helfen, sicherzustellen, dass ihre eigenen Webseiten mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.

Überwachung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Wir haben mit der Überwachung der datenschutzrelevanten Tätigkeiten der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust (12. Dezember 2019) begonnen und bereiten gerade die Überwachung der entsprechenden Tätigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) vor.

Am 5. Oktober 2020 haben wir unsere Untersuchung zu den Herausforderungen veröffentlicht, vor denen die EU-Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) in Bezug auf Big Data steht, nämlich die Verarbeitung von großen Datensätzen, die diese Behörde von EU-Mitgliedstaaten und anderen operativen Partnern erhält oder durch Tätigkeiten zur Informationsgewinnung aus frei zugänglichen Quellen gesammelt hat. Wir haben festgestellt, dass die Verarbeitung nicht mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/794 im Einklang stand, insbesondere nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung. Wir haben Europol ermahnt, alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken für personenbezogene Daten zu verringern, die durch die Verarbeitung großer Datensätze entstehen.

Haager Forum

Am 2. Juli 2020 trafen sich bei dem vom EDSB mitbegründeten Haager Forum zum zweiten Mal EU-Organe und andere internationale Organisationen, um Informationen auszutauschen und ihre Verhandlungsmacht gegenüber IKT-Dienstleistern, einschließlich Cloud- und Kommunikationsdienstanbietern, zu stärken. Bei dieser Gelegenheit haben wir ein öffentliches Papier entwickelt, in dem unsere Ergebnisse und Empfehlungen zur Nutzung von Produkten und Dienstleistungen von Microsoft bei EU-Organen dargelegt werden. In diesem Dokument betonen wir, dass die Bedingungen von Verträgen, die EU-Organe mit IT-Dienstleistern eingehen, die Kontrolle der EU-Organe über die Art und Weise und den Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verstärken sollten.

Befolgung des Urteils „Schrems II‟

Der EDSB hat im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Juli 2020 seine Strategie zur Befolgung des Urteils „Schrems II“ durch die EU-Organe herausgegeben. Das Urteil bekräftigt unter anderem die Bedeutung der Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für personenbezogene Daten, die von der Europäischen Union an Drittländer übermittelt werden. Die Strategie des EDSB umfasst einen Fahrplan mit Maßnahmen für EU-Organe, um sicherzustellen, dass laufende und künftige internationale Übermittlungen in Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzvorschriften durchgeführt werden.

Schutz digitaler Rechte

Es ist das übergeordnete Ziel des EDSB, eine sichere digitale Zukunft für die EU zu fördern. Unsere Arbeit bezüglich legislativer Konsultationen dient der Erreichung dieses Ziels.

Der EDSB fördert eine positive Vision der Digitalisierung, die es uns ermöglicht, alle Menschen gemäß der Säule Solidarität unserer Strategie 2020-2024 wertzuschätzen und zu achten. Daher geben wir an die EU-Gesetzgeber gerichtete Stellungnahmen und Empfehlungen zu den möglichen Auswirkungen ihrer Initiativen auf den Einzelnen und seinem Recht auf Datenschutz heraus, um sicherzustellen, dass sie im Rahmen ihrer Initiativen die digitale Gerechtigkeit und den Schutz der Privatsphäre für alle fördern.

Der EDSB ist auch an politischen Initiativen zur Förderung der „digitalen Souveränität“ interessiert, die dazu beitragen, sicherzustellen, dass die in Europa generierten Daten im Einklang mit den europäischen Werten verarbeitet werden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, die Überwindung des schädlichen Vendor-Lock-in-Effekts bei den EU-Organen zu unterstützen.

Stellungnahme zu einer neuen Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Am 24. Februar 2020 hat der EDSB eine Stellungnahme zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich herausgegeben. Der EDSB unterstützt eine Partnerschaft, durch die bekräftigt wird, dass sich die EU und das Vereinigte Königreich für ein hohes Datenschutzniveau und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften einsetzen. Die Stellungnahme des EDSB enthält Empfehlungen in Bezug auf Verpflichtungen zur Wahrung der Grundrechte (einschließlich des Datenschutzes), die denen in den Bereichen Wirtschaft und Sicherheit entsprechen sowie im Hinblick auf die Festlegung von Prioritäten für die internationale Zusammenarbeit zwischen Behörden (einschließlich der EU-Organe) in anderen Bereichen als der Strafverfolgung und die Beurteilung der Weitergabe personenbezogener Daten sowohl für die Wirtschafts- als auch die Sicherheitspartnerschaft im Lichte des Gutachtens 1/15 des Gerichtshofs.

Stellungnahme zur Europäischen Datenstrategie

Der EDSB hat am 16. Juni 2020 eine Stellungnahme angenommen, in der er betont, dass die Europäische Datenstrategie den europäischen Werten treu bleiben sollte, insbesondere der Wahrung der Grundrechte des Einzelnen wie dem Recht auf Datenschutz.

Stellungnahme zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Am 10. November 2020 hat der EDSB eine Stellungnahme zum Vorschlag über eine vorübergehende Ausnahme von der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet herausgegeben. Der EDSB hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass Maßnahmen zur Aufdeckung, Entfernung und Meldung von sexuellem Kindesmissbrauch mit einem umfassenden rechtlichen Rahmen einhergehen müssen, der den Anforderungen aus Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gerecht wird. Um dem Erfordernis der Verhältnismäßigkeit zu genügen, muss die Regelung zudem klare und präzise Regeln für die Tragweite und die Anwendung der betreffenden Maßnahme vorsehen und Mindesterfordernisse aufstellen, um den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauchsrisiken in ausreichendem Maße zu garantieren.

Stellungnahme zum neuen Migrations- und Asylpaket

Der EDSB hat am 30. November 2020 eine Stellungnahme zum neuen Migrations- und Asylpaket herausgegeben, um sicherzustellen, dass der Vorschlag für eine effektivere Steuerung von Migration und Asyl eine Datenschutz-Folgenabschätzung beinhaltet, die dabei hilft, die entsprechenden Datenschutzauswirkungen zu bestimmen und zu behandeln.

Stellungnahme zum Europäischen Gesundheitsdatenraum

Am 17. November 2020 hat der EDSB eine vorläufige Stellungnahme zum Europäischen Gesundheitsdatenraum herausgegeben, um sicherzustellen, dass bei der Entwicklung dieser Plattform für den Austausch von Gesundheitsdaten und die Förderung der medizinischen und wissenschaftlichen Forschung dem Schutz der personenbezogenen Daten von natürlichen Personen Vorrang eingeräumt wird.

Überwachungstechnologien

Der EDSB arbeitet kontinuierlich daran, ein anerkanntes und angesehenes Kompetenzzentrum zu sein, das dabei hilft, die Auswirkungen von Design, Einsatz und Entwicklung digitaler Technologien auf die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz zu verstehen. Dementsprechend haben wir dies in die Säule Voraussicht unserer Strategie 2020-2024 aufgenommen. Aus diesem Grund hatte für uns die Einbeziehung der technologischen Dimension des Datenschutzes in unsere Arbeit im Laufe des Jahres 2020 strategische Bedeutung und wird sie auch in absehbarer Zukunft haben. Als Datenschutzbehörde werden wir zudem weiterhin sowohl die potenziellen Risiken dieser technologischen Fortschritte als auch die Chancen, die sie bieten, genau untersuchen. Wir werden uns bemühen, den möglichen Nutzen neuer Technologien zu verstehen sowie die Integration des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen in den Innovationsprozess zu fördern.

Beispiele hierfür sind unter anderem unser Beitrag im Jahr 2020 zur Entwicklung starker Überwachungs-, Prüfungs- und Bewertungsfunktionen für Technologien und Instrumente, die in unserem digitalen Ökosystem immer stärker vorherrschen, wie künstliche Intelligenz und Gesichtserkennung.

TechDispatch

Der EDSB baut auch weiterhin auf vorhandene Initiativen auf. Hierzu gehören unsere Berichte im Format TechDispatch, die wir im Juli 2019 eingeführt haben und mit denen wir zur laufenden Debatte über neue Technologien und den Datenschutz beitragen. Indem wir uns in jeder Ausgabe einer anderen neu entstehenden Technologie widmen, wollen wir Informationen über die Technologie selbst, eine Bewertung ihrer möglichen Auswirkungen auf Privatsphäre und Datenschutz sowie Links zu weiterführenden Informationen zum Thema zur Verfügung stellen.

Schutz der Privatsphäre im Internet Engineering Netzwerk

Der EDSB hat auch weiterhin Sitzungen und Workshops (wenn auch nur online) zum Schutz der Privatsphäre im Internet Engineering Netzwerks (IPEN) organisiert, das wir 2014 gegründet haben, um die Lücke zwischen Rechtsexperten und Ingenieuren bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen zu schließen und den Stand der Technik im Bereich der Technologien zum Schutz der Privatsphäre im Auge zu behalten. In diesem Bestreben sammeln wir durch den Meinungsaustausch mit Wissenschaftlern und Innovatoren des privaten Sektors sowie mit sonstigen relevanten Akteuren weiterhin wesentliche Erkenntnisse darüber, wie grundlegende und aufkommende Technologien dem Datenschutz und der Privatsphäre zuträglich sein können.

Der EDSB als Mitglied des EDSA

Der EDSB ist der Ansicht, dass die deutliche Bekundung echter europäischer Solidarität, die Lastenteilung und ein gemeinsamer Ansatz vonnöten sind, um die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen. Wir sind von diesem Gedanken fest überzeugt und haben ihn in unsere Säule Handeln der Strategie 2020-2024 aufgenommen.

Als Beispiel dafür, wie wir diese Überzeugung in die Praxis umsetzen, arbeitet der EDSB als Mitglied des EDSA eng mit anderen Datenschutzbehörden zusammen, um für die einheitliche Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten EU zu sorgen.

Im Juni 2020 hat der EDSB die Einrichtung eines Unterstützungspools von Experten innerhalb des EDSA vorgeschlagen, um die Datenschutzbehörden bei der Behandlung von komplexen und ressourcenintensiven Fällen zu unterstützen. Der EDSB hat den EDSA auch anderweitig unterstützt, beispielsweise in Bezug auf

Internationale Zusammenarbeit beim Datenschutz

Gemäß der Säule Voraussicht unserer Strategie 2020-2024 ist der EDSB bestrebt, die neuesten Trends im Bereich der Technologien und des Datenschutzes im Auge zu behalten und zu verstehen. Im Jahr 2020 hat der EDSB weiterhin viel Zeit für die Förderung der weltweiten Konvergenz des Datenschutzes und des grenzüberschreitenden Dialogs aufgewendet. Trotz der mit der Pandemie verbundenen Herausforderungen haben wir weiterhin bewährte Verfahren und Informationen mit internationalen Organisationen und Gesprächspartnern außerhalb Europas ausgetauscht sowie Maßnahmen zur europäischen und internationalen Zusammenarbeit entwickelt und gemeinsame Durchsetzungsmaßnahmen und die aktive gegenseitige Unterstützung gefördert.

Im Jahr 2020 haben wir dieses Ziel mithilfe von Foren wie der GPA, der „Computers, Privacy and Data Protection Conference“ (CPDP) und Workshops internationaler Organisationen verfolgt, die sich mit den Datenschutzherausforderungen befassen, welche sich unter anderem durch den Einsatz neuer Technologien bei der Bekämpfung von COVID-19 und bei der Strafverfolgung ergeben.

Interne Verwaltung

Das Referat Personal, Budget und Verwaltung (HRBA) des EDSB hat im Laufe des Jahres 2020 Unterstützung geleistet, um sicherzustellen, dass sowohl das Management als auch die operativen Teams des EDSB über die finanziellen, personellen und administrativen Ressourcen und Instrumente verfügen, die zur Erreichung der in der Strategie 2020-2024 festgelegten Ziele erforderlich sind.

Angesichts der COVID-19-Pandemie musste das HRBA im Jahr 2020 seine Organisation anpassen, um die Aufrechterhaltung des Betriebs zu gewährleisten. Es entwickelte hierzu einen innovativen Aktionsplan, um die Arbeitsweise des EDSB und das Wohlergehen seines Personals zu verbessern, indem es insbesondere die Bediensteten auf die Telearbeit vorbereitete.

Der EDSB wuchs im Jahr 2020 mit Blick auf finanzielle sowie personelle Ressourcen weiter. Dies erforderte Gewandtheit, Flexibilität und Kreativität seitens des HRBA, insbesondere im außergewöhnlich schwierigen Kontext der COVID-19-Pandemie.

Das HRBA führte 2020 neue Initiativen ein, um das Wohlergehen des Personals des EDSB zu verbessern – wie z.B. internes Coaching und andere unterstützende Aktivitäten – und wird diese Bemühungen auch 2021 fortsetzen. Dies stellt sicher, dass wir eine sozial verantwortliche Organisation bleiben und ist Ausdruck unserer Überzeugung, dass Mitarbeitende mit einem höheren Wohlbefinden effektiver lernen und arbeiten, kreativer sind, bessere Beziehungen pflegen, sozialer agieren und letztendlich mit ihrem Arbeitsleben zufriedener sind.

Datenschutz vermitteln

Das öffentliche Interesse an und das Engagement für den Datenschutz und die Arbeit der Datenschutzbehörden nehmen weiter zu. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, welche die Digitalisierung des täglichen Lebens des Einzelnen weiter beschleunigt hat. Das Bewusstsein der Menschen für ihren digitalen Fußabdruck und die Bedeutung des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten hat ebenso zugenommen wie ihre diesbezüglichen Besorgnisse.

Während der COVID-19-Pandemie war es besonders wichtig, die Online-Präsenz des EDSB anzupassen und weiter zu stärken, um einen umfassenden Kontakt zum einschlägigen Publikum und zu den maßgeblichen Interessenträgern herzustellen. Das Informations- und Kommunikationsteam des EDSB hat dies mit unterschiedlichen Mitteln erreicht, wozu insbesondere EDSB-Blogposts, Kampagnen in den sozialen Medien und monatliche Newsletter gehören.

Die Bemühungen des Teams konzentrierten sich auch auf andere Ziele, insbesondere die Förderung der Strategie 2020-2024 des EDSB und die Entwicklung einer neuen visuellen Identität für den EDSB.

Wesentliche Leistungsindikatoren

Wir verwenden eine Reihe von wesentlichen Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI), die uns dabei helfen, unsere Leistung im Lichte der in der Strategie des EDSB festgelegten Hauptziele zu überwachen.

Hierdurch wird sichergestellt, dass wir unsere Aktivitäten gegebenenfalls anpassen können, um die Wirkung unserer Arbeit und die Effizienz unserer Ressourcennutzung zu erhöhen.

Der nachstehende KPI-Anzeiger enthält eine kurze Beschreibung der verschiedenen wesentlichen Leistungsindikatoren und zeigt die zum 31. Dezember 2020 erzielten Ergebnisse. Diese Ergebnisse werden an anfänglichen Zielvorgaben oder an den als Indikatoren verwendeten Ergebnissen des Vorjahres gemessen.

Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie und ihre weitreichenden Folgen auf jeder Ebene haben die Rahmenbedingungen und die Umstände wesentlich verändert, unter denen der EDSB arbeiten musste.

Daher sollten die KPI, an denen die Ergebnisse dieses Jahres gemessen werden, in diesem Zusammenhang gelesen werden.

Im Jahr 2020 haben wir die Zielvorgaben bei fünf von acht KPI erreicht oder – in einigen Fällen sogar deutlich – übertroffen. Hierzu gehören: KPI 1 zur Anzahl der Initiativen im Zusammenhang mit unserer Arbeit im Bereich der Technologien und der Privatsphäre; KPI 2 zur Ermittlung der Anzahl der Aktivitäten zu interdisziplinären Maßnahmen; KPI 3 zur Anzahl der auf internationaler Ebene behandelten Fälle; KPI 4 zur Anzahl der im Jahr 2020 herausgegebenen Stellungnahmen und Kommentare; und KPI 6 zur Zunahme unserer Follower auf unseren Social-Media-Plattformen.

KPI 5 zur Messung des Grads der Zufriedenheit der EU-Organe, -Agenturen und -Einrichtungen mit den 2020 erhaltenen Leitlinien und Schulungen wurde nicht bewertet; die große Mehrzahl der Schulungen und Sitzungen erfolgte online und die Erhebungen zur Zufriedenheit wurden nicht durchgeführt, weil wir aufgrund von technischen Einschränkungen nicht die Anonymität der Rückmeldungen gewährleisten konnten. Aufgrund der geringen Anzahl der 2020 durchgeführten Präsenzsitzungen können keine aussagekräftigen Schlussfolgerungen gezogen werden; daher wurde dieser KPI im Jahr 2020 nicht bewertet.

KPI 7 spiegelt das Ergebnis der regelmäßigen Erhebung zur Zufriedenheit des Personals wider, die alle zwei Jahre durchgeführt wird. Die Umfrage wurde im Juni 2020, drei Monate nach Beginn der COVID-19-Krise in einem Klima der Beklommenheit und Unsicherheit gestartet. Diese außergewöhnlichen Umstände erklären möglicherweise zum Teil, warum wir das gesetzte Ziel nicht erreicht haben. Darüber hinaus war die Beteiligung eher niedrig (45 %) und es gab viele Neuankömmlinge, für die es schwierig gewesen sein könnte, einige der Fragen der Erhebung zu beantworten.

KPI 8 zum Haushaltsvollzug zeigt, dass im Jahr 2020 72,97 % der dem EDSB zugewiesenen Mittel verwendet wurden, was erheblich unter dem Wert von 92 % des Haushaltsvollzugs von 2019 und deutlich unter der Zielvorgabe von 90 % liegt. Dies ist hauptsächlich auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen, die die Tätigkeiten des EDSB schwerwiegend beeinträchtigt hat. Als die belgische Regierung im März 2020 die erste Ausgangsbeschränkung verhängte, wurden strenge (noch andauernde) Einschränkungen der Bewegungsfreiheit des Personals und anderer Personen eingeführt. Dies wirkte sich direkt auf die Ausgaben von Dienstreisekosten und Kostenerstattungen für Sachverständige aus, die einen Großteil des Haushalts ausmachen. Andere Haushaltsposten waren ebenfalls indirekt betroffen (z.B. die Ausgaben für Dolmetscher). Es gab auch einige andere externe Faktoren, die sich in geringerem Maße auf den Haushaltsvollzug auswirkten (Verzögerungen bei der Verfügbarkeit von Büros im Gebäude in der Rue Montoyer 30 und Aufschub der entsprechenden Arbeiten). Wir gehen davon aus, dass die Pandemie auch erhebliche Auswirkungen auf das Jahr 2021 haben wird, da die Reisebeschränkungen voraussichtlich so lange aufrechterhalten werden bis sich die Impfkampagne in einem fortgeschrittenen Stadium befindet.

WESENTLICHE LEISTUNGSINDIKATOREN (KPI)
Ergebnisse zum
31.12.2020
Ziel 2020
KPI 1 Interner indikator Anzahl der vom EDSB (ko-)organisierten Initiativen, einschließlich Veröffentlichungen, zur Verfolgung technologischer Entwicklungen und zur Förderung von Technologien zur Stärkung von Privatsphäre und Datenschutz
9 initiativen
9 initiativen
KPI 2
Interner & externer indikator
Anzahl von Aktivitäten zur schwerpunktmäßigen Ermittlung interdisziplinärer politischer Lösungen (intern und extern) 8 aktivitäten

8 aktivitäten
KPI 3 Interner indikator Anzahl der Fälle auf internationaler Ebene (EDSA, Europarat, OECD, GPEN, internationale Konferenzen), zu denen der EDSB einen erheblichen schriftlichen Beitrag geleistet hat 42 fälle 10 fälle
KPI 4 Externer indikator Anzahl der Stellungnahmen/Kommentare, die aufgrund von Konsultationsanfragen (Kommission, Europäisches Parlament, Rat, Datenschutzbehörden usw.) abgegeben wurden
6 stellungnahmen
25 förmliche
kommentare
10 stellungnahmen /
kommentare
KPI 5 Externer indikator Grad der Zufriedenheit der DSB/DSK/Verantwortlichen der Verarbeitung mit der Zusammenarbeit mit dem EDSB und den Leitlinien, einschließlich Zufriedenheit der betroffenen Personen bezüglich Schulung
/ 70%
KPI 6 Externer indikator Zahl der Follower des EDSB in den sozialen Medien
Twitter, LinkedIn, YouTube. Ergebnisse 2019: 40 421 (L: 20 357, T: 18 424, Y: 1 640).
62970
(LI: 38400,
T:22493,
YT: 2077)
ergebnisse des
vorjahres + 10%
KPI 7 Interner indikator Grad der Mitarbeiterzufriedenheit
71% 75%
KPI 8 Interner indikator Haushaltsvollzug
72,97% 90%

Kontaktaufnahme zur EU

Besuch

In der Europäischen Union gibt es Hunderte von „Europe-Direct“-Informationsbüros. Über diesen Link finden Sie ein Informationsbüro in Ihrer Nähe: https://europa.eu/european-union/contact_de

Telefon oder E-Mail

Der Europe-Direct-Dienst beantwortet Ihre Fragen zur Europäischen Union. Kontaktieren Sie Europe Direct:

– über die gebührenfreie Rufnummer: 00 800 6 7 8 9 10 11 (manche Telefondienstanbieter berechnen allerdings Gebühren),

– über die Standardrufnummer: +32 22999696 oder

– per E-Mail über: https://europa.eu/european-union/contact_de

Informationen über die EU

Im Internet

Auf dem Europa-Portal finden Sie Informationen über die Europäische Union in allen Amtssprachen: https://europa.eu/european-union/index_de

EU-Veröffentlichungen

Sie können – zum Teil kostenlos – EU-Veröffentlichungen herunterladen oder bestellen unter https://publications.europa.eu/de/publications.

Wünschen Sie mehrere Exemplare einer kostenlosen Veröffentlichung, wenden Sie sich an Europe Direct oder das Informationsbüro in Ihrer Nähe (siehe https://europa.eu/european-union/contact_de).

Informationen zum EU-Recht

Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1952 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex: http://eur-lex.europa.eu

Offene Daten der EU

Über ihr offenes Datenportal (http://data.europa.eu/euodp/de) stellt die EU Datensätze zur Verfügung. Die Daten können zu gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen werden.

Kontakt

Weitere Informationen zum Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) finden Sie auf unserer Website unter http://www.edps.europa.eu.

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EU_EDPS
EDPS
European Data Protection Supervisor

Waterford, Irland - Brüssel, Belgien: Trilateral Research Ltd, Vrije Universiteit Brussel, 2021

© Design und Fotos: Trilateral, EDSB & Europäische Union

© Europäische Union, 2021

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ISBN 978-92-9242-664-4

ISSN 1977-8325

doi:10.2804/410516

QT-AB-21-001-DE-N

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ISBN 978-92-9242-676-7

ISSN 1831-046X

doi:10.2804/469280

QT-AB-21-001-DE-C

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ISBN 978-92-9242-631-6

ISSN 1977-8325

doi:10.2804/458345

QT-AB-21-001-DE-Q