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der Datenschutzbeauftragte

Wojciech Wiewiórowski ist der Europäische Datenschutzbeauftragte. Er wurde durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates am 5. Dezember 2019 für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

Das transparente Auswahlverfahren, das zu ihrer Ernennung führte, erfolgte unter Einbeziehung der drei wichtigsten EU-Einrichtungen und verlief wie folgt:

  • Nach einer öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen um die Stellen des Datenschutzbeauftragten und seines Stellvertreters erstellte ein interinstitutioneller Auswahlausschuss eine Vorauswahlliste der kompetentesten Bewerber;
  • Nach Gesprächen mit den auf die Vorauswahlliste aufgenommenen Bewerbern übermittelte der Auswahlausschuss der Europäischen Kommission seine Empfehlungen zur Annahme und zur Vorlage beim Europäischen Parlament und dem Rat.
  • Im Europäischen Parlament fanden daraufhin Anhörungen zur Bewertung der Erfahrungen, Kompetenzen und Unabhängigkeit der Bewerber statt. Nach Beratungen im Parlament und im Rat wurde schließlich ein gemeinsamer Beschluss gefasst.

Lesen Sie die Verhaltensregel für den Europäischen Datenschutzbeauftragten.

 

Frühere Mitglieder

 

Giovanni Buttarelli war der EDSB von Dezember 2014 bis 2019, und arbeitete unermüdlich daran, seine Vision einer EU zu verwirklichen, die im globalen Dialog über den Datenschutz im digitalen Zeitalter beispielgebend ist. Er hat die Aufsichtsbehörde zu einem Kompetenzzentrum für den Datenschutz gemacht. Er starb am 20. August 2019 in Italien kurz vor Ende seines Mandats. Vor seiner Ernennung zum EDSB war Giovanni Buttarelli von Januar 2009 bis Dezember 2014 stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter.

 

Bevor er zum EDSB wechselte, war er von 1997 bis 2009 Generalsekretär bei der italienischen Datenschutzbehörde. Als Kassationsrichter in der italienischen Justiz war er seit langem an zahlreichen Initiativen und Ausschüssen zum Datenschutz und damit zusammenhängenden Fragen auf internationaler Ebene beteiligt.

 

Peter Hustinx war seit Januar 2004 der Europäische Datenschutzbeauftragte und hat in diesem Amt zum Aufbau der neuen Kontrollbehörde und zur Entwicklung ihrer Rolle auf EU-Ebene beigetragen. Im Januar 2009 wurde er für eine weitere fünfjährige Amtszeit ernannt.

Vor seiner Ernennung als Europäischer Datenschutzbeauftragter war Herr Hustinx seit 1991 als Präsident der niederländischen Datenschutzbehörde tätig. Zwischen 1996 und 2000 war er Vorsitzender der Artikel-29-Datenschutzgruppe.

Seine langjährige Erfahrung im Datenschutzbereich erstreckt sich auch auf das weitere europäische Feld und beinhaltet die Tätigkeit als Sachverständiger in dem Ausschuss, der das Datenschutzübereinkommen (Übereinkommen Nr. 108) des Europarates erarbeitete. Darüber hinaus verfügt er als früherer Vorsitzender des Beschwerdeausschusses der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol und Vorsitzender der Kommission für die Kontrolle der Interpol-Akten über Erfahrungen mit dem Thema Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung.

 

Herr Bayo Delgado war von 2004 bis 2009 Stellvertretender Datenschutzbeauftragter und trug in dieser Rolle zum Aufbau der neuen Einrichtung und zur Umsetzung der Kontrollaufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten bei.

 

Vor seiner Ernennung als Stellvertretender Datenschutzbeauftragter war er seit 1989 als Richter in Spanien tätig. Er wurde zum Dekan der Richter in Barcelona gewählt und war dann für die Datenbanken der Rechtsprechung in Barcelona verantwortlich. Herr Bayo Delgado war ferner Mitglied der Kommission für Informationstechnologien des Generalrats der rechtsprechenden Gewalt. Es war seit 1989 als Sachverständiger für den Europarat in Programmen im Zusammenhang mit dem Justizwesen für mittel- und osteuropäische Länder tätig.