Die Datenschutzgesetze der EU wurden lange Zeit weltweit als Maßstab betrachtet. Da die Technologie unser Leben in den vergangenen 25 Jahren auf eine Art und Weise verändert hat, die sich niemand hätte vorstellen können, war eine Überprüfung dieser Vorschriften erforderlich.
Im Jahr 2016 nahm die EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an, eine ihrer größten Errungenschaften der letzten Jahre. Sie ersetzt die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995, die zu einer Zeit angenommen wurde, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte.
Die DSGVO ist nun in der gesamten Europäischen Union (EU) als Gesetz anerkannt. Die Mitgliedstaaten müssen binnen zwei Jahren dafür sorgen, dass sie bis Mai 2018 in ihrem Hoheitsgebiet uneingeschränkt umsetzbar ist.
Der nachstehende Zeitplan enthält die wichtigsten Daten und Ereignisse der Datenschutzreform von 1995 bis 2018.
Darüber hinaus werden in diesem Zeitplan auch einige Höhepunkte hervorgehoben, die aufzeigen, auf welche Weise die DSGVO Ihr Recht auf Datenschutz stärkt. Diese sind unter den Überschriften Wussten Sie schon? zu finden.
Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Berichtigung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen...
Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Berichtigung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und Beschluss Nr. 1247/2002 / EG [Erste Lesung] - Vorbereitung auf den Trilog
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und Beschluss Nr. 1247/2002 / EG [Erste Lesung] - Vorbereitung auf den Trilog
Die Mitgliedstaaten müssen die Datenschutzrichtlinie für die Bereiche Polizei und Justiz in nationales Recht umgesetzt haben. Ab diesem Datum findet sie Anwendung.
Die Mitgliedstaaten müssen die Datenschutzrichtlinie für die Bereiche Polizei und Justiz in nationales Recht umgesetzt haben. Ab diesem Datum findet sie Anwendung.
Die Europäische Kommission schlägt zwei neue Verordnungen zum Datenschutz für elektronische Kommunikation (ePrivacy) und zu den Datenschutzvorschriften für die EU-Organe (gegenwärtig Verordnung (EG) Nr. 45/2001) vor, die die bestehenden Vorschriften an die DSGVO anpassen.
Die Europäische Kommission schlägt zwei neue Verordnungen zum Datenschutz für elektronische Kommunikation (ePrivacy) und zu den Datenschutzvorschriften für die EU-Organe (gegenwärtig Verordnung (EG) Nr. 45/2001) vor, die die bestehenden Vorschriften an die DSGVO anpassen.
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten...
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates
Der Europäische Datenschutzbeauftragte veröffentlicht seine Empfehlungen an die den endgültigen Text der DSGVO aushandelnden europäischen Mitgesetzgeber in Form von Formulierungsvorschlägen. Darüber hinaus richtet er eine mobile App ein, mit der man den Vorschlag der Kommission mit den jüngsten Texten des Parlaments und des Rates vergleichen kann.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte veröffentlicht seine Empfehlungen an die den endgültigen Text der DSGVO aushandelnden europäischen Mitgesetzgeber in Form von Formulierungsvorschlägen. Darüber hinaus richtet er eine mobile App ein, mit der man den Vorschlag der Kommission mit den jüngsten Texten des Parlaments und des Rates vergleichen kann.
Der Europäische Datenschutzausschuss wird die Artikel-29-Arbeitsgruppe ersetzen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte stellt das Sekretariat für diese neue, unabhängige europäische Stelle bereit, der alle europäischen Datenschutzbehörden angehören werden. Die Aufgabe des EDSA wird darin bestehen, über Leitlinien, Stellungnahmen und Beschlüsse die einheitliche Anwendung der DSGVO in der gesamten Union...
Der Europäische Datenschutzausschuss wird die Artikel-29-Arbeitsgruppe ersetzen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte stellt das Sekretariat für diese neue, unabhängige europäische Stelle bereit, der alle europäischen Datenschutzbehörden angehören werden. Die Aufgabe des EDSA wird darin bestehen, über Leitlinien, Stellungnahmen und Beschlüsse die einheitliche Anwendung der DSGVO in der gesamten Union sicherzustellen.
Das Europäische Parlament demonstriert durch 621 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen bei der Abstimmung im Plenum starke Unterstützung für die DSGVO.
Das Europäische Parlament demonstriert durch 621 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen bei der Abstimmung im Plenum starke Unterstützung für die DSGVO.
Die Europäische Kommission schlägt eine umfassende Reform der EU-Datenschutzvorschriften von 1995 vor, um die Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre im Internet zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln.
Die Europäische Kommission schlägt eine umfassende Reform der EU-Datenschutzvorschriften von 1995 vor, um die Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre im Internet zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte veröffentlicht eine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission zum Thema „Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union“.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte veröffentlicht eine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission zum Thema „Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union“.
Annahme der europäischen Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr).
Annahme der europäischen Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr).