
Der EDSB ist die unabhängige Datenschutzbehörde der EU.
Wir sorgen dafür, dass das Grundrecht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (EU-Institutionen) geachtet wird.
Beschwerde-Assistent-Button
Wir überwachen die Verarbeitung (Erhebung, Nutzung, Übermittlung usw.) personenbezogener Daten durch EU-Institutionen und stellen erforderlichenfalls sicher, dass die EU-Rechtsvorschriften und ‑Politiken Datenschutzgarantien vorsehen.
- Sie können beim EDSB Beratung über die Ausübung Ihrer Rechte einholen.
- Sie können beim EDSB Beschwerde einlegen, damit der EDSB den Sachverhalt untersucht.
Weitere Informationen über Ihre Datenschutzrechte und die EU-Institutionen finden Sie in unserem Informationsblatt.
Ihr Recht auf Beschwerde beim EDSB
Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Seite, bevor Sie unser Beschwerdeformular ausfüllen. Wenn Sie die oben stehenden Informationen gelesen haben und
- denken, dass Ihre Rechte durch eine EU-Institution, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, verletzt wurden,
- Sie diese Angelegenheit nicht mit der betreffenden Institution oder deren Datenschutzbeauftragtem klären konnten,
- Sie unsere Bedingungen für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde akzeptieren,
können Sie beim EDSB eine Beschwerde zur Prüfung Ihres Anliegens einreichen, indem Sie unser Beschwerdeformular ausfüllen.
Ihre Beschwerde beim EDSB ist grundsätzlich unzulässig, wenn Sie sich nicht vorher mit der betreffenden Institution oder deren Datenschutzbeauftragtem in Verbindung gesetzt haben, um das Problem zu beheben; wenn Sie z. B. Zugang zu Ihren Daten wünschen, sollten Sie dies zunächst bei der jeweiligen Institution beantragen. Falls Sie sich vor dem Einreichen der Beschwerde beim EDSB nicht zunächst mit der Institution in Verbindung gesetzt haben, bitten wir Sie, im Formular anzugeben, warum Sie davon abgesehen haben.
Beschwerdeberechtigte und Beschwerdegründe
Beschwerden beim EDSB müssen sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine EU-Institution beziehen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Beschwerde nur untersuchen können, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Beschwerde muss eine tatsächliche oder potenzielle – also nicht eine nur hypothetische – Verletzung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten betreffen.
- Die Beschwerde ist innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt einzulegen, zu dem Sie von dem Sachverhalt, auf den sich Ihre Beschwerde bezieht, erfahren haben.
Die von den EU-Institutionen zu beachtenden Datenschutzvorschriften sind in der Verordnung 2018/XXXX niedergelegt. Nach der Verordnung sind Sie berechtigt, beim EDSB Beschwerde einzulegen, wenn Sie denken, dass eine EU-Institution Ihre Datenschutzrechte verletzt hat; zum Beispiel weil
- Ihre personenbezogenen Daten in übermäßigem Umfang (d. h. über das notwendige Maß hinaus) erhoben werden,
- Ihnen der Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten verweigert wurde,
- Ihnen das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten verweigert wurde,
- Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre Einwilligung an Dritte weitergegeben wurden,
- Ihnen das Recht verweigert wurde, über Sie vorliegende unrichtige oder irrelevante personenbezogene Daten zu sperren oder zu löschen,
- Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden,
können Sie beim EDSB Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist insbesondere in zwei Situationen möglich:
- Jede Person, deren personenbezogene Daten durch eine EU-Institution verarbeitet werden, kann sich über die Verarbeitung beschweren.
- Jede Person, die bei einer EU-Institution beschäftigt ist, kann gegen die Verletzung der Datenschutzvorschriften durch EU-Institutionen Beschwerde einlegen, auch wenn sie nicht persönlich betroffen ist.
Wogegen ist keine Beschwerde möglich?
- Mit der Beschwerde an den EDSB ist es nicht möglich, den Inhalt von Unterlagen zu ändern oder Entscheidungen, die EU-Institutionen über Sie getroffen haben, anzufechten oder aufzuheben; der EDSB kann auch keinen finanziellen Schadensersatz zusprechen. In solchen Fällen müssten Sie beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.
- Der EDSB befasst sich nicht mit Fällen, die generelle Missstände in der Verwaltungstätigkeit betreffen; in solchen Fällen kann man sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden.
- Da der EDSB keine Kontrollbefugnisse über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch nationale, regionale oder lokale Behörden, private Unternehmen und Organisationen oder gemeinnützige Organisationen hat, kann er Beschwerden, die diese betreffen, nicht bearbeiten.
Einige Beispiele: Wenn
- ein Unternehmen Ihre personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung an Dritte weitergegeben hat,
- Ihr Ersuchen, Ihren Namen aus den Suchergebnissen von Internetsuchmaschinen zu entfernen (Recht auf Vergessenwerden) abgelehnt wurde,
- ein Konsulat Ihren Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums abgelehnt hat,
- eine Behörde es versäumt hat, unrichtige Sie betreffende personenbezogene Daten zu aktualisieren, und Sie deshalb eine Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen konnten,
- Sie weiterhin Werbebotschaften erhalten, obwohl Sie die Streichung Ihrer Kontaktdaten aus einer Mailingliste beantragt haben,
- Sie aufgefordert werden, für eine App eines Sozialen Netzwerks auf ihrem Smartphone Datennutzungseinwilligungen zu erteilen, die Ihnen übermäßig erscheinen,
müssten Sie sich an die zuständige nationale Datenschutzbehörde wenden, nicht an den EDSB.
- Wir haben keine Kontrollbefugnisse zur Bearbeitung von Beschwerden über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch internationale Organisationen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an den Datenschutzbeauftragten der betreffenden Organisation.
- Wenn Ihrer Ansicht nach ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht verstoßen hat, können Sie bei der Europäischen Kommission Beschwerde einlegen. Als Hüterin der Verträge kann die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten, die gegen EU-Recht verstoßen haben.
- Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner gerichtlichen Eigenschaft handelt, unterliegt seine Datenverarbeitung nicht unserer Kontrolle. Unsere Kontrollbefugnisse beschränken sich auf die Datenverarbeitung im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit. Daher können wir keine Beschwerden über die Rechtsprechungstätigkeit des Gerichtshofs annehmen.
Was können Sie von uns erwarten?
Wir behandeln Ihre Beschwerde vertraulich.
Eine vertrauliche Behandlung bedeutet, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht an Personen außerhalb der Behörde des EDSB weitergegeben werden.
Zur Durchführung unserer Untersuchung kann es jedoch notwendig sein, die betroffene Institution, deren Datenschutzbeauftragten und beteiligte Dritte über den Inhalt der Beschwerde und Ihre Identität zu informieren. Sollte Ihre Beschwerde in den Aufgabenbereich der Datenschutzbehörde eines Mitgliedstaats fallen, werden wir Ihre Beschwerde an die betreffende Behörde weiterleiten, die ggf. dafür zuständig ist, Ihnen weiterzuhelfen.
Falls Sie gegenüber der EU-Institution, über die Sie sich beschweren, anonym bleiben möchten, bitten wir Sie, dem EDSB Ihre Gründe dafür mitzuteilen, damit wir Ihren Wunsch prüfen können. Der EDSB wird Ihnen mitteilen, ob er Ihrem Wunsch nach Anonymität nachkommen kann oder nicht. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Beschwerde zurückziehen oder nicht.
Anonym zugesendete Beschwerden können wir nicht berücksichtigen. Falls Sie einen Beschwerdeführer vertreten, bitten wir Sie, uns den Vor- und Nachnamen des Beschwerdeführers zu nennen und eine Vertretungsvollmacht beizufügen.
Der EDSB befasst sich nicht mit Angelegenheiten, die bereits bei einer Justizbehörde anhängig sind oder schon gerichtlich entschieden wurden.
Der EDSB befasst sich auch nicht mit Angelegenheiten, die gerade vom Europäischen Bürgerbeauftragten untersucht werden oder bereits von ihm beigelegt wurden, es sei denn, Sie legen neue, ausschlaggebende Beweismittel vor.
Ihre Beschwerde ist auch dann zulässig, wenn sie gerade von einer anderen EU-Institution geprüft wird. Der EDSB kann jedoch entscheiden, die Ergebnisse des anderen Verfahrens abzuwarten, bevor er seine eigene Untersuchung einleitet.
Nähere Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde nutzen, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis und im Register der Verarbeitungen.
Bearbeitung Ihrer Beschwerde
Damit der EDSB eine Beschwerde untersuchen kann, ist er berechtigt, von der betroffenen EU-Institution die Herausgabe aller personenbezogenen Daten und aller Informationen zu verlangen, die für unsere Untersuchungen notwendig sind. Falls eine Untersuchung vor Ort erforderlich sein sollte, haben wir auch Recht auf Zugang zu den Räumlichkeiten von EU-Institutionen.
- Wenn weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten eingeholt werden müssen, können wir auf eigene Initiative oder auf eine Beschwerde hin Untersuchungen und Inspektionen durchführen.
- Wir können anordnen, Anträgen auf Ausübung bestimmter personenbezogene Daten betreffender Rechte nachzukommen, falls derartige Anträge nicht ordnungsgemäß bearbeitet und Ihre Rechte dadurch verletzt wurden.
- Wir können anordnen, betroffenen Personen die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu melden, wenn die Verantwortlichen dies unrechtmäßig versäumt haben.
- Wir können das Organ oder die Einrichtung der EU, die Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig oder missbräuchlich verarbeitet, warnen oder verwarnen.
- Wie können anordnen, dass die EU-Institution oder deren Auftragnehmer die Verarbeitungsvorgänge so gestalten müssen, dass sie den Datenschutzvorschriften genügen; wenn EU-Institution Anordnungen nicht nachkommen, können wir Geldbußen verhängen.
- Wir können die Verarbeitung vorübergehend oder endgültig verbieten oder die Datenübermittlung aussetzen.
- Wir können auch den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Wichtiger Sicherheitshinweis
Der EDSB ist bestrebt, für die Informationen, die uns in diesem Beschwerdeformular übermittelt werden, ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten – z. B. durch die Nutzung des sicheren Hypertext-Übertragungsprotokolls (Hypertext Transfer Protocol Secure (HTTPS)). Die Kommunikation über das Internet (auch per E-Mail) ist allerdings nicht völlig sicher und könnte durch Personen außerhalb der Behörde des EDSB abgefangen werden. Der EDSB nutzt Leistungen Dritter (des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission), die ihm helfen, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der EDSB-Website zu gewährleisten; die IT-Infrastruktur des EDSB unterliegt den Sicherheitsmaßnahmen dieser Dritten.