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Der Datenschutzbeauftragten beim EDSB

Die für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU (EUI) geltenden Datenschutzvorschriften (Verordnung (EU) 2018/1725) stehen im Einklang mit den Bestimmungen der allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung (EU) 2016/679), die für die EU-Mitgliedstaaten gilt.

Gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen sind die EU-Institutionen für die Art und Weise, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten, rechenschaftspflichtig. 

Alle EUI sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen.

Die Aufgabe des DSB ist es, in unabhängiger Weise sicherzustellen, dass die Einrichtung das Datenschutzrecht einhält und die Rechte und Freiheiten des Einzelnen schützt.

Der EDSB hat einen DSB. 

In Anwendung der einschlägigen Datenschutzvorschriften hat der EDSB seinen Beschluss über interne Vorschriften zur Einschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten des EDSB sowie Durchführungsbestimmungen zum Datenschutzbeauftragten angenommen (Beschluss des EDSB vom 11. Dezember 2018).

Der behördliche Datenschutzbeauftragte des EDSB ist Teil des Netzwerks der behördlichen Datenschutzbeauftragten der anderen EU-Institutionen und arbeitet mit diesen zusammen.

Um mehr über Ihre Datenschutzrechte zu erfahren und wie Sie diese ausüben können, können Sie die folgende Webseite besuchen: Wenn der EDSB Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

Sie können Ihre Bedenken bezüglich der Art und Weise, wie der EDSB Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, jederzeit direkt an den DSB  per E-Mail an: dpo@edps.europa.eu.