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Gesetz über künstliche Intelligenz

Das Gesetz über künstliche Intelligenz tritt in der Europäischen Union am 2. August 2024 in Kraft. Es ist weltweit der erste Rechtsrahmen für KI, der darauf abzielt, die Entwicklung und Einführung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Systeme in der gesamten EU sowie die Achtung der Grundrechte, der Sicherheit und der ethischen Grundsätze zu fördern, indem er die Risiken leistungsstarker KI-Modelle anspricht.

Soweit EU-Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen (EUI) in den Anwendungsbereich des KI-Gesetzes fallen, fungiert der EDSB als zuständige Behörde für deren Aufsicht. In dieser Funktion ist der EDSB mit der Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des KI-Gesetzes in den EUI beauftragt und ist berechtigt, unter bestimmten Bedingungen Verwaltungsstrafen gegen diejenigen zu verhängen, die die Verordnung nicht einhalten.

Ebenso fungiert der EDSB als Marktüberwachungsbehörde, Meldestelle und Meldebehörde für EUI, die in den Anwendungsbereich des KI-Gesetzes fallen.

Eine Marktüberwachungsbehörde wird im KI-Gesetz als die nationale Behörde definiert, die die Aktivitäten durchführt und die Maßnahmen gemäß der Verordnung 2019/1020 ergreift. Die Verordnung 2019/1020 definiert die Marktüberwachung als „die von den Marktüberwachungsbehörden durchgeführten und ergriffenen Aktivitäten und Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Produkte den in den geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegten Anforderungen entsprechen, und um den Schutz des durch diese Rechtsvorschriften abgedeckten öffentlichen Interesses zu gewährleisten“.

Eine benannte Stelle wird im KI-Gesetz als eine gemäß dieser Verordnung und anderen relevanten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union benannte Konformitätsbewertungsstelle definiert.

Eine notifizierende Behörde ist die nationale Behörde, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung, Benennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und für deren Überwachung verantwortlich ist.

Mit Inkrafttreten des KI-Gesetzes nimmt der EDSB seine Aufgaben gemäß dem KI-Gesetz unbeschadet der Kompetenzen, Aufgaben, Befugnisse und Unabhängigkeit gemäß der geltenden Datenschutzgesetzgebung, insbesondere der Verordnung (EU) 2018/1725, wahr.

Weitere Informationen

Unser Plan für künstliche Intelligenz in EU-Institutionen