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Die Artikel-29-Datenschutzgruppe veröffentlicht einen Aktionsplan für die Umsetzung der DSGVO

Wussten Sie schon?

IHRE DATENSCHUTZRECHTE Fortsetzung
  • Durch die DSGVO werden eine Vielzahl der bestehenden Rechte des Einzelnen gestärkt und neue Rechte geschaffen. Dazu gehören:
    • Das Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten von einem Unternehmen in einem gängigen Format zu erhalten, um diese problemlos an ein anderes Unternehmen weitergeben zu können.
    • Das Recht darauf, nicht Gegenstand einer Profilerstellung zu werden: Sofern gesetzlich oder vertraglich nicht erforderlich, können Entscheidungen, die Sie betreffen, nicht auf der alleinigen Grundlage einer automatisierten Verarbeitung getroffen werden.
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