Qualität der Daten
Die Qualität der Daten bezieht sich auf eine Reihe von Grundsätzen, die in Artikel 5 der DSGVO und Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 festgelegt sind, nämlich:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit