Wie kann man Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einlegen?
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) untersucht Beschwerden von Einzelpersonen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU (EU-Institutionen).
Wer kann Beschwerde einlegen?
- Jede Person, deren personenbezogene Daten von einer EU-Institution verarbeitet werden.
- Jede Person, die bei einer EU-Institution beschäftigt ist, kann im Falle einer Verletzung der Datenschutzvorschriften durch eine EU-Institution Beschwerde einlegen, auch wenn sie nicht persönlich betroffen ist.
Gegenstand der Beschwerde
Eine Beschwerde beim EDSB darf sich nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine EU-Institution beziehen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche oder private Stelle eines EU-Mitgliedstaats fällt nicht in die Zuständigkeit des EDSB.
Zusätzliche Bedingungen
Vor Einreichung einer Beschwerde beim EDSB sollte sich der Beschwerdeführer zunächst an den Datenschutzbeauftragten (DSB) der betreffenden EU-Institution wenden und versuchen, die Angelegenheit mit ihm zu klären.
Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem der Beschwerdeführer erstmals von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt hat.
Was der Europäische Datenschutzbeauftragte nicht tun kann
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Gegenstand einer Beschwerde ist, muss von einer der EU-Institutionen vorgenommen worden sein. Der EDSB kann keine Beschwerden bearbeiten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch nationale Behörden in den EU-Mitgliedstaaten, private Einrichtungen (diese Beschwerden sollten an die zuständige nationale Datenschutzbehördegerichtet werden) und internationale Organisationen betreffen.
Der EDSB ist nicht für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Fälle allgemeiner Missstände in der Verwaltungstätigkeit - diese sind an den Europäischen Bürgerbeauftragtenzu richten;
- Änderung des Inhalts von Dokumenten, die der Beschwerdeführer anfechten möchte;
- Gewährung von finanziellem Schadensersatz - diese Arten von Beschwerden sollten an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet werden.
Wie muss eine Beschwerde eingereicht werden?
1. Prüfen Sie die Kriterien - Gehen Sie unsere Checkliste für die Einreichung einer Beschwerde durch. Vergewissern Sie sich, dass der EDSB Ihre Beschwerde tatsächlich bearbeiten kann.
Kann mir der EDSB helfen? Wenn nicht, wer könnte mir sonst helfen?
Falls Ihnen der EDSB bei der Lösung Ihres Problems nicht helfen kann, gibt es noch weitere Einrichtungen auf EU- oder nationaler Ebene, an die Sie sich wenden können.
Bitte verwenden Sie die nachstehenden Filter, um zu prüfen, ob Ihre Beschwerde vom EDSB bearbeitet werden kann. Ist dies nicht der Fall, werden Ihnen einige andere einschlägige Behörden vorgeschlagen.
Richtet sich Ihre Beschwerde gegen ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur der EU?
Der EDSB kann Ihre Beschwerde nicht bearbeiten. Wir können keine Untersuchungen bei privaten Organisationen durchführen.
Wenn Sie sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch andere Organisationen (z. B. Privatunternehmen, gemeinnützige Organisationen usw.) beschweren möchten, kann Ihnen eventuell die zuständige Europäische Datenschutzbehörde helfen. Die diesbezüglichen Kontaktangaben finden Sie hier.
Die Kontaktangaben weiterer Datenschutzbehörden weltweit finden Sie in der Liste der Mitglieder der International Conference of Data Protection & Privacy Commissioners.
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder der Organisation wenden. Die Kontaktangaben des Datenschutzbeauftragten finden Sie in den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens oder der Organisation, die in der Regel auf ihrer Website abrufbar sind.
Sie können Ihre Beschwerde auch direkt an die Gerichte des betreffenden EU-Mitgliedstaats richten.
Die in diesem interaktiven Leitfaden gegebenen Ratschläge dienen lediglich als Orientierungshilfe. Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Beschwerde richten sollen, oder wenn Sie trotz der Ratschläge der Ansicht sind, dass die Angelegenheit auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, können Sie sich gerne unter nachstehender E-Mail-Adresse an den EDSB wenden: supervision@edps.europa.eu.
Der EDSB kann Ihre Beschwerde nicht bearbeiten. Wir können keine Untersuchungen bei nationalen Behörden durchführen.
Wenn Sie Beschwerde über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch nationale Behörden einlegen möchten, kann Ihnen die zuständige Europäische Datenschutzbehörde helfen. Die diesbezüglichen Kontaktangaben finden Sie hier.
Die Kontaktangaben weiterer Datenschutzbehörden weltweit finden Sie in der Liste der Mitglieder der International Conference of Data Protection & Privacy Commissioners.
Sie können Ihre Beschwerde auch direkt an die Gerichte des betreffenden EU-Mitgliedstaats richten.
Im Falle einer ablehnenden oder ausbleibenden Entscheidung vonseiten einer nationalen Datenschutzbehörde können Sie Ihre Beschwerde an die Gerichte des betreffenden EU-Mitgliedstaats richten.
Falls Ihrer Ansicht nach eine Behörde eines EU-Mitgliedstaats gegen Unionsrecht verstößt, können Sie Ihre Beschwerde an die Europäische Kommission richten. Als Hüterin der Verträge kann die Europäische Kommission gegen EU-Mitgliedstaaten, die gegen Unionsrecht verstoßen, Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein EFTA-Mitgliedstaat gegen EFTA-Recht verstößt, können Sie bei der EFTA-Überwachungsbehörde Beschwerde einlegen, die gegen EFTA-Mitgliedstaaten, die gegen das EWR-Abkommen verstoßen, Vertragsverletzungsverfahren einleiten kann. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die in diesem interaktiven Leitfaden gegebenen Ratschläge dienen lediglich als Orientierungshilfe. Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Beschwerde richten sollen, oder wenn Sie trotz der Ratschläge der Ansicht sind, dass die Angelegenheit auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, können Sie sich gerne unter nachstehender E-Mail-Adresse an den EDSB wenden: supervision@edps.europa.eu.
Der EDSB kann Ihre Beschwerde nicht bearbeiten.
Sie können den EDSB dennoch auf ein Datenschutzproblem innerhalb eines Organs oder einer Einrichtung der EU hinweisen, indem Sie eine E-Mail an folgende Adresse senden: supervision@edps.europa.eu. Der EDSB wird die Informationen analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden, kann solche Hinweise jedoch nicht als Beschwerde behandeln, was bedeutet, dass Sie nicht über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung oder Prüfung informiert werden.
Betrifft Ihre Beschwerde eine Änderung des Inhalts von Dokumenten, die Anfechtung oder Nichtigerklärung von Entscheidungen, die eine EU-Institution möglicherweise über Sie getroffen hat, oder die Gewährung von finanziellem Schadensersatz, sollten Sie Ihre Beschwerde an den Gerichtshof der Europäischen Union richten.
Die in diesem interaktiven Leitfaden gegebenen Ratschläge dienen lediglich als Orientierungshilfe. Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Beschwerde richten sollen, oder wenn Sie trotz der Ratschläge der Ansicht sind, dass die Angelegenheit auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, können Sie sich gerne unter nachstehender E-Mail-Adresse an den EDSB wenden: supervision@edps.europa.eu.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten (DSB) der EU-Institution, bevor Sie Beschwerde beim EDSB einreichen.
Der EDSB wird Ihre Beschwerde grundsätzlich nicht bearbeiten, bevor Sie die endgültige Antwort des DSB auf Ihre Beschwerde erhalten haben. Der DSB ist in diesem Stadium besser in der Lage, auf Ihre Beschwerde einzugehen.
Die in diesem interaktiven Leitfaden gegebenen Ratschläge dienen lediglich als Orientierungshilfe. Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Beschwerde richten sollen, oder wenn Sie trotz der Ratschläge der Ansicht sind, dass die Angelegenheit auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, können Sie sich gerne unter nachstehender E-Mail-Adresse an den EDSB wenden: supervision@edps.europa.eu.
Wann haben Sie Kenntnis von dem Sachverhalt erlangt, über den Sie sich beschweren möchten?
Der EDSB kann Ihre Beschwerde nicht bearbeiten.
Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin erstmals von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt hat.
Die in diesem interaktiven Leitfaden gegebenen Ratschläge dienen lediglich als Orientierungshilfe. Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Beschwerde richten sollen, oder wenn Sie trotz der Ratschläge der Ansicht sind, dass die Angelegenheit auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, können Sie sich gerne unter nachstehender E-Mail-Adresse an den EDSB wenden: supervision@edps.europa.eu.
Der EDSB kann Ihnen in dieser Sache wahrscheinlich nicht helfen.
Der EDSB kann keine Fälle untersuchen, deren Sachverhalt Gegenstand von Gerichtsverfahren sind.
Die in diesem interaktiven Leitfaden gegebenen Ratschläge dienen lediglich als Orientierungshilfe. Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Beschwerde richten sollen, oder wenn Sie trotz der Ratschläge der Ansicht sind, dass die Angelegenheit auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, können Sie sich gerne unter nachstehender E-Mail-Adresse an den EDSB wenden: supervision@edps.europa.eu.
Der EDSB kann Ihnen in dieser Sache wahrscheinlich nicht helfen.
Der EDSB kann keine Fälle untersuchen, deren Sachverhalt Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Bürgerbeauftragten ist.
Die in diesem interaktiven Leitfaden gegebenen Ratschläge dienen lediglich als Orientierungshilfe. Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Beschwerde richten sollen, oder wenn Sie trotz der Ratschläge der Ansicht sind, dass die Angelegenheit auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, können Sie sich gerne unter nachstehender E-Mail-Adresse an den EDSB wenden: supervision@edps.europa.eu.
Der EDSB sollte Ihnen helfen können.
Bitte verwenden Sie das Beschwerdeformular zur Einreichung Ihrer Beschwerde.
Der EDSB kann Ihre Beschwerde nicht bearbeiten. Wir können keine Untersuchungen bei internationalen Organisationen durchführen.
Sie können sich bezüglich Ihrer Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten der internationalen Organisation wenden. Die Kontaktangaben des Datenschutzbeauftragten finden Sie in den Datenschutzbestimmungen der Organisation, die in der Regel auf ihrer Website abrufbar sind.
Die in diesem interaktiven Leitfaden gegebenen Ratschläge dienen lediglich als Orientierungshilfe. Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Beschwerde richten sollen, oder wenn Sie trotz der Ratschläge der Ansicht sind, dass die Angelegenheit auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, können Sie sich gerne unter nachstehender E-Mail-Adresse an den EDSB wenden: supervision@edps.europa.eu.
Ihren Antworten auf den Fragebogen zufolge sieht es leider so aus, als ob der EDSB Ihnen in dieser Situation nicht helfen kann.
Die in diesem interaktiven Leitfaden gegebenen Ratschläge dienen lediglich als Orientierungshilfe. Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Beschwerde richten sollen, oder wenn Sie trotz der Ratschläge der Ansicht sind, dass die Angelegenheit auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, können Sie sich gerne unter nachstehender E-Mail-Adresse an den EDSB wenden: supervision@edps.europa.eu.
2. Stellen Sie die erforderlichen Angaben und Unterlagen im Voraus zusammen
Bei der Einreichung einer Beschwerde müssen Sie folgende Angaben machen:
- Name der EU-Institution, über die Sie sich beschweren möchten.
- Ihre Kontaktangaben. Anonym eingereichte Beschwerden können wir nicht berücksichtigen. Falls Sie einen Beschwerdeführer vertreten, bitten wir Sie, uns den Vor- und Nachnamen des Beschwerdeführers zu nennen und eine Vertretungsvollmacht beizufügen.
- Grund für Ihre Beschwerde, d. h. warum Sie der Meinung sind, dass die EU-Institution Ihre personenbezogenen Daten nicht ordnungsgemäß verarbeitet hat.
- Was die EU-Institution Ihrer Ansicht nach tun sollte, um die Angelegenheit zu klären.
- Ob die Angelegenheit bereits vor einem Gericht oder einer anderen Justiz- oder Verwaltungsbehörde beigelegt wurde oder noch anhängig ist.
- Nachweis, dass Sie sich bereits mit dem Datenschutzbeauftragten der betreffenden EU-Institution in Verbindung gesetzt haben und dass Sie ihnen eine angemessene Frist für die Beantwortung eingeräumt haben.
3. Leitlinien für Beschwerden
- Bitte halten Sie Ihre Beschwerdeschrift kurz. In Ausnahmefällen, in denen eine Beschwerdeschrift länger sein muss als die zulässige Höchstzahl von Wörtern, fügen Sie bitte die vollständige Beschwerde als Anlage bei und geben Sie im Beschwerdeformular eine Zusammenfassung. Die Einreichung einer unnötig langen Beschwerde würde das Verfahren verlangsamen.
- Wenn Sie mehrere Anliegen haben, nennen Sie und nummerieren Sie bitte die einzelnen Punkte. Bitte legen Sie Argumente und Nachweise für jede mutmaßliche Verletzung der Vorschriften vor.
- Bitte geben Sie klar an, welche Schritte Ihrer Ansicht nach unternommen werden sollten, um die Beschwerde beizulegen.
- Bitte legen Sie dem EDSB nur Unterlagen oder Informationen vor, die für das Verständnis der Beschwerde erforderlich sind.
- Stellen Sie sicher, dass alle als Nachweis beigefügten Unterlagen (z. B. Korrespondenz) nummeriert und benannt sind (z. B. 1. Schreiben vom XX [Datum], 2. E-Mail an XX [Datum] usw.). Bitte legen Sie auch eine Liste mit der Nummer und der Bezeichnung eines jeden Dokuments vor. Bitte geben Sie in Ihrer Beschwerde alle Unterlagen an und nummerieren Sie diese.
- Bitte übermitteln Sie dem EDSB keine personenbezogenen Daten Dritter, es sei denn, die personenbezogenen Daten sind erforderlich, damit der EDSB die Beschwerde bearbeiten kann.
Mit unserem speziellen Online-Formular können wir Beschwerden effizienter bearbeiten. Wenn Sie das Online-Formular nicht verwenden können, akzeptiert der EDSB auch Beschwerden, die per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Ihre Beschwerde per Post einreichen: Rue Wiertz 60, B-1047 Brüssel, Belgien
Wie bearbeiten wir Ihre Beschwerden?
Dieses Flussdiagramm gibt Ihnen einen groben Überblick über das Verfahren des EDSB bei der Bearbeitung von Beschwerden.
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Beschwerde eingegangen
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Zulässigkeitsprüfung
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Bearbeitung der Beschwerde
Der EDSB prüft die Beschwerde und kann
- das Organ, die Einrichtung, das Amt oder die Agentur der EU (EU-Institution) (den für die Verarbeitung Verantwortlichen) um Antwort oder weitere Informationen ersuchen;
- eine Inspektion in der EU-Institution durchführen;
- den Beschwerdeführer um Auskunft ersuchen oder zu den Erläuterungen des Verantwortlichen Stellung nehmen.-
Der Fall wird an eine andere Stelle verwiesen
- Der Fall wird an den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder an den Daten- schutzbeauftragten verwiesen.
- Der Fall wurde an den Europäischen Bürgerbeauftragten verwiesen. -
Der Fall wird geschlossen
- Es wurde kein Verstoß festgestellt.
- Der Fall wurde während der Untersuchung gelöst. - Dem Antrag des Beschwerdeführers wurde entsprochen. -
Entscheidung des EDSB
- Es wurde ein Verstoß festgestellt und es wurden Abhilfemaßnahmen ergriffen.
- Es wurde kein Verstoß festgestellt, aber der EDSB könnte Empfehlungen zur Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften aussprechen.
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Nicht zulässig
- Die Beschwerde bezieht sich nicht auf personenbezogene Daten, die von einem Organ, einer Einrichtung, einem Amt oder einer Agentur der EU (EU-Institution) verarbeitet werden.
- Die Beschwerde ist anonym.
- Die Beschwerde betrifft eine Angelegenheit, die sich vor zwei Jahren ereignet hat.
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Was geschieht, nachdem der EDSB eine Beschwerde bearbeitet hat?
- Wir können die EU-Institutionen anweisen, Anfragen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten (z. B. Anträgen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten) nachzukommen, wenn ein solcher Antrag gestellt wurde.
- Wir können anordnen, dass die EU-Institutionen natürliche Personen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten informieren, wenn die EU-Institutionen dies unrechtmäßig versäumt haben.
- Wir können EU-Institutionen, die Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig oder unbillig verarbeiten, verwarnen oder ermahnen.
- Wir können die EU-Institutionen anweisen, Verarbeitungen mit den Datenschutzvorschriften in Einklang zu bringen. Wenn die EU-Institutionen diesen Anordnungen nicht nachkommen, können wir eine Geldbuße verhängen.
- Wir können die Verarbeitungen vorübergehend oder endgültig verbieten oder die Datenübermittlung aussetzen.
- Wir können auch den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Wie verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerde verwenden, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis und im Verarbeitungen personenbezogener Daten beim EDSB.
Wichtiger Sicherheitshinweis
Der EDSB ist bestrebt, für die Informationen, die uns in diesem Beschwerdeformular übermittelt werden, ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten – z. B. durch die Nutzung des sicheren Hypertext-Übertragungsprotokolls (Hypertext Transfer Protocol Secure (HTTPS)). Die Kommunikation über das Internet (auch per E-Mail) ist allerdings nicht völlig sicher und könnte durch Personen außerhalb der Behörde des EDSB abgefangen werden. Der EDSB nutzt Leistungen Dritter (des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission), die ihm helfen, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der EDSB-Website zu gewährleisten; die IT-Infrastruktur des EDSB unterliegt den Sicherheitsmaßnahmen dieser Dritten.