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Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft

Wussten Sie schon?

IHRE DATENSCHUTZRECHTE
  • Durch die DSGVO werden eine Vielzahl der bestehenden Rechte des Einzelnen gestärkt und neue Rechte geschaffen.
    Hierzu zählt auch das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden): Sie können verlangen, dass ein Unternehmen Ihre personenbezogenen Daten löscht, wenn Ihre Daten beispielsweise für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben.
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