Print

Schengener Informationssystem (SIS)

 

 

 


Die SIS II SCG

Die Koordinierungsgruppe des SIS II (“SIS II SCG”) ist ein von der SIS II Verordnung und dem SIS II Rahmenbeschluss (im Folgenden der “SIS II Rechtsrahmen”) eingerichtetes Gremium, das den Schutz personenbezogener Daten im Informationssystem SIS II überwacht. Die Gruppe besteht aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Mit der Inbetriebnahme der zweiten Generation des SIS (das “SIS II“) am 9. April 2013, hat die SIS II SCG die Rolle der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Schengen (“GKI”) übernommen und nimmt ähnliche Aufgaben wahr. Die Webseite der GKI finden Sie im Archiv.

Der SIS II Rechtsrahmen verändert sich: Die Europäische Kommission hat im Dezember 2017 drei Verordnungsentwürfe vorgelegt. Der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlamentes hat dazu seine Position am 6. November 2018 veröffentlicht. Die Trilog-Gespräche zwischen den Gesetzgebern dauern weiter an.

Ihre Rechte

Die SIS II Verordnung gewährt Personen das Recht auf Auskunft sowie das Recht sachlich unrichtige Daten berichtigen oder unrechtmäßig gespeicherte Daten löschen zu lassen.

Wenn Sie wissen wollen welche Daten zu Ihrer Person im SIS II verarbeitet werden oder wenn Sie unrichtige Daten berichtigen oder unrechtmäßig gespeicherte Daten löschen lassen wollen, können Sie einen entsprechenden Antrag an die zuständige Behörde in jedem Schengen Mitgliedsstaat stellen. Wenn Sie sich außerhalb des Schengen-Raums befinden, können Sie auch an das Konsulat eines Schengen Mitgliedsstaates wenden, das sich in ihrem Land befindet. Nach Stellung Ihres Ersuchens, werden Sie spätestens nach drei Monaten über die von der zuständigen Behörde getroffenen Maßnahmen informiert.

Die SIS II SCG hat einen Leitfaden zur Ausübung des Auskunftsrechts erarbeitet, der detaillierte Informationen zu Ihren Rechten im SIS II enthält. Der Leitfaden beinhaltet darüber hinaus die jeweiligen Adressen der zuständigen Behörden sowie einen Musterbrief zum Recht auf Auskunft und einen Musterbrief zum Recht auf Berichtigung und Löschung.

Aktuelles

Das nächste Treffen der SIS II SCG  findet am 19. Juni 2019 in Brüssel statt.

Kontakt

Sekretariat der Schengener Informationssystem II Koordinierungsgruppe

Rue Wiertz 60
1047 Bruxelles/Brussel
Office: Rue Montoyer 30,
Tel. +32 2 283 19 13
Fax +32 2 283 19 50
E-Mail: EDPS-sis@edps.europa.eu

Nationale Aufsichtsbehörden

Alle nationalen Aufsichtsbehörden und ihre Kontaktdaten finden Sie im Leitfaden zur Ausübung des Zugangsrechts.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

Rue Wiertz 60
1047 Bruxelles/Brussel
Office: Rue Montoyer 30, 6th floor
Tel. +32 2 283 19 00
Fax +32 2 283 19 50
E-Mail: edps@edps.europa.eu 

Rechtliche Grundlagen


Die Schengener Informationssystem II Koordinierungsgruppe


Was wir tun

“Die Überwachung des Datenschutzes ist notwendig, um die Rechte der Menschen zu garantieren.”

Die SIS II SCG ist ein Gremium, um die Aufsichtstätigkeit über das Großinformationssystem SIS II zu verbessern. Die Gruppe besteht aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und trifft sich zumindest zweimal im Jahr, um:
- ihre Erfahrungen auszutauschen,
- Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Anwendung des SIS II Rechtsrahmens zu diskutieren,
- Problemen nachzugehen, die im Rahmen der Aufsichtstätigkeit oder der Ausübung der Rechte betroffener Personen wahrgenommen wurden,
- sich gegenseitig bei Überprüfungen und Inspektionen zu unterstützen,
- gemeinsame Vorschläge und Lösungen für Probleme zu erarbeiten sowie die Sensibilisierung für den Datenschutz zu fördern.
 
Die Arbeitsweise der SIS II SCG ist in einer Geschäftsordnung niedergelegt.

Nach jedem Treffen veröffentlicht die Gruppe eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Treffens auf dieser Webseite (siehe Sitzungsberichte). Darüber hinaus veröffentlicht die Gruppe alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht, der eine Übersicht über ihre Arbeit in den vergangenen Jahren gibt. Die Tätigkeitsberichte sind ebenfalls auf dieser Webseite abrufbar (siehe Tätigkeitsberichte).

Was wir bisher getan haben

Die Gruppe hat bislang eine Vielzahl an Berichten verfasst und gemeinsame Stellungnahmen abgegeben. Diese umfassen unter anderem:

- Report on an overview of access to the SIS II,
- Report on the exercise of the rights of data subjects
- Common Position on the deletion of alerts on stolen cars

Darüber hinaus verfolgt die Gruppe sämtliche Gesetzesvorhaben, die eine direkte Auswirkung auf das SIS II haben können. Wenn es die Gruppe für notwendig erachtet, kann  sie auch eine gemeinsame Stellungnahme zu einem Gesetzesvorhaben abgeben. Mit ihrem Wissen und ihrer Expertise kann sie wesentlich zur Etablierung und Entwicklung von datenschutzrechtlichen Richtlinien und Rechtsvorschriften in der Europäischen Union beitragen. Alle verabschiedeten Dokumente können Sie hier finden.


Das Schengener Informationssystem


Was ist das Schengener Informationssystem (SIS II)?

Das Schengener Informationssystem (SIS II) ist ein Großinformationssystem, das die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Grenzschutz-, Zoll- und Polizeibehörden des Schengen-Raums vereinfacht. Das SIS II wird in 30 europäischen Ländern verwendet, nämlich in 26 EU Mitgliedstaaten (Irland und Zypern sind derzeit nicht mit dem SIS II verbunden) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Das SIS II ermöglicht es den zuständigen Behörden der Schengener Mitgliedsstaaten Ausschreibungen zu Personen oder Gegenständen vorzunehmen. Die Gründe für eine Ausschreibungen umfassen etwa Einreiseverweigerungen von Personen, die den Schengen-Raum nicht betreten oder sich in diesem nicht aufhalten dürfen, Fahndungen nach Personen, die mittels Europäischem Haftbefehl gesucht werden, die Suche nach vermissten Personen oder die Fahndung nach verlorenen oder gestohlenen Gegenständen, wie etwa Reisepässe oder Autos.

Eine SIS II Ausschreibung beinhaltet Informationen zu einer bestimmten Person oder eines Gegenstandes sowie klare Anweisungen was zu tun ist, wenn die Person oder der Gegenstand gefunden wird.

Hier finden Sie ein Informationsblatt der Europäischen Kommission, das die Funktionsweise des SIS II anschaulich erläutert. Das Informationsblatt enthält darüber hinaus weitere Informationen zu den aktuellen Verordnungsentwürfen und deren Auswirkungen auf das SIS II.

Wie ist das SIS II technisch aufgebaut?

Das SIS II besteht aus einem zentralen System („Zentrales SIS II”), einem nationalen System („N.SIS II") im jeweiligen Mitgliedsstaat und einer Kommunikationsinfrastruktur zwischen dem zentralen System und den nationalen Systemen.

Die Verantwortung für den Betrieb und die Verwaltung des SIS II sind zwischen der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA) und den Mitgliedstaaten aufgeteilt. Während eu-LISA für das Betriebsmanagement des Zentralen SIS II und der Kommunikationsinfrastruktur zuständig ist, sind die Mitgliedstaaten für ihre jeweiligen nationalen Systeme verantwortlich. Darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat eine nationale Behörde zu benennen, die für den reibungslosen Betrieb und die Sicherheit seines nationalen Systems verantwortlich ist sowie den Zugang der zuständigen Behörden zum SIS II sicherzustellen hat. Eine Liste der zuständigen Behörden in den verschiedenen Mitgliedstaaten finden Sie hier.

Wie funktioniert das System?

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erfassen, aktualisieren oder löschen Daten im SIS II im Wege ihrer nationalen Systeme. Vor einer Ausschreibung hat die zuständige Behörde des ausschreiben Mitgliedstaates zu überprüfen, ob die Relevanz des Falles eine Ausschreibung im SIS II überhaupt rechtfertigt. Der ausschreibende Mitgliedstaat ist für die Richtigkeit und Aktualität der Daten sowie die Rechtmäßigkeit der Eingabe in das SIS II verantwortlich. Eine Änderung, Ergänzung, Berichtigung, Aktualisierung oder Löschung der Daten darf daher auch nur durch den ausschreibenden Mitgliedstaat vorgenommen werden.

Eine in das SIS II eingegebene Ausschreibung sollte nicht länger als erforderlich gespeichert werden. So wird beispielsweise eine Ausschreibung zu einer vermissten Person gelöscht, sobald diese gefunden wurde. Darüber hinaus werden Ausschreibungen im SIS II auch automatisch gelöscht: Ausschreibungen zu Personen werden grundsätzlich nach drei Jahren und Ausschreibungen zu Gegenständen nach zehn Jahren automatisch gelöscht.

Wer hat Zugriff auf SIS II-Daten?

Auf SIS II-Daten haben ausschließlich berechtigte Mitarbeiter der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, wie etwa Grenzschutz, Polizei, Zoll, Justiz und Visa aber auch Zulassungsstellen sowie einige Europäische Behörden, wie beispielsweise Europol, Zugriff. Diese Behörden haben allerdings nur auf jene Daten Zugriff, die sie auch zur Erfüllung ihrer konkreten Aufgaben benötigen. Jedes Jahr wird eine Liste mit den zugriffsberechtigen nationalen Behörden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Wie wird der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt?

Die nationalen Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in ihren jeweiligen Ländern, während der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch eu-LISA im Zentralen SIS II überwacht. Durch die gemeinsame Zusammenarbeit der Behörden wird eine koordinierte Aufsicht gewährleistet.

Wenn Daten zu einer Person im SIS II gespeichert werden, hat diese Person das Recht, Auskunft zu diesen Daten zu verlangen um sicherzustellen, dass diese Daten korrekt und rechtmäßig verarbeitet werden. Ist dies nicht der Fall, hat die Person das Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Weitere Informationen zu Ihren durch die SIS II Verordnung gewährten Datenschutzrechten finden Sie hier.

Weiterführende Information

Allgemeine Information zum SIS
Information der Europäischen Kommission zum SIS


Sitzungsberichte


Verabschiedete Dokumente


Tätigkeitsberichte

Archiv

Archivierte Webseite der früheren Gemeinsamen Kontrollinstanz von Schengen

Liste der nationalen Aufsichtsbehörden

Österreich

Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8
1080 Wien
Tel. +43 1 52152 2550
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Webseite: www.dsb.gv.at

Belgien

Autorité de la protection des données
Rue de la Presse 35
1000 Bruxelles
Tel. +32 2 274 48 00
Fax +32 2 274 48 10
E-Mail: commission@privacycommission.be
Webseite: www.privacycommission.be

Bulgarien

Commission for Personal Data Protection
2, Prof. Tsvetan Lazarov blvd.
Sofia 1592
Tel. + 359 2 915 3580
Fax +359 2 915 3525
E-Mail: kzld@cpdp.bg
Webseite: www.cpdp.bg

Kroatien

Croatian Personal Data Protection Agency
Martićeva 14
10000 Zagreb
Tel. +385 1 4609 000
Fax +385 1 4609 099
E-Mail: azop@azop.hr
Webseite: www.azop.hr

Zypern

Commissioner for Personal Data Protection
1 Iasonos Street,
1082 Nicosia
P.O. Box 23378, CY-1682 Nicosia
Tel. +357 22 818 456
Fax +357 22 304 565
E-mail: commissioner@dataprotection.gov.cy
Website: http://www.dataprotection.gov.cy/

Tschechien

Office for Personal Data Protection
Pplk. Sochora 27
170 00 Prague 7
Tel. +420 234 665 111
Fax +420 234 665 444
E-Mail: posta@uoou.cz
Webseite: www.uoou.cz

Danemark

Datatilsynet
Borgergade 28, 5
Tel. +45 33 1932 00
Fax +45 33 19 32 18
E-Mail: dt@datatilsynet.dk
Webseite: www.datatilsynet.dk

Estland

Estonian Data Protection Inspectorate (Andmekaitse Inspektsioon)
Tatari 39
10134 Tallinn
Tel. +372 6274 135
E-Mail: info@aki.ee
Webseite: www.aki.ee

European Data Protection Supervisor

Rue Wiertz 60
1047 Bruxelles/Brussel
Office: Rue Montoyer 30, 6th floor
Tel. +32 2 283 19 00
Fax +32 2 283 19 50
email: edps@edps.europa.eu  
Website: http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/

Finnland

Office of the Data Protection Ombudsman
P.O. Box 800
FIN-00521 Helsinki
Tel. +358 29 56 66700
Fax +358  29 56 66735
E-Mail: tietosuoja@om.fi
Webseite: www.tietosuoja.fi

Frankreich

Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés - CNIL
3 Place de Fontenoy
TSA 80715 – 75334 Paris, Cedex 07
Tel. +33 1 53 73 22 22
Fax +33 1 53 73 22 00
Webseite: www.cnil.fr

Deutschland

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Tel. +49 228 997799 0; +49 228 81995 0
Fax +49 228 997799 550; +49 228 81995 550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Webseite: www.bfdi.bund.de

In Deutschland ist der Datenschutz Ländersache, das heißt jedes Bundesland hat eine eigene Aufsichtsbehörde mit einem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragte/n. Die jeweils zuständige Behörde kann anhand der nachfolgenden Liste bestimmt werden: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Aufsichtsbeh%C3%B6rden_und_Landesdatenschutzbeauftragte

Griechenland

Hellenic Data Protection Authority
Kifisias Av. 1-3, PC 11523
Ampelokipi Athens
Tel. +30 210 6475 600
Fax +30 210 6475 628
E-Mail: contact@dpa.gr
Webseite: www.dpa.gr

Ungarn

Hungarian National Authority for Data Protection and Freedom of Information

Szilágyi Erzsébet fasor 22/C
H-1125 Budapest
Tel. +36 1 3911 400
E-Mail: ugyfelszolgalat@naih.hu
Webseite: www.naih.hu 

Irland

Data Protection Commission
21 Fitzwilliam Square
Dublin 2
D02 RD28
Ireland
Tel.  +353 76 110 4800
email: info@dataprotection.ie
Website: http://www.dataprotection.ie/

Island

The Icelandic Data Protection Authority
Rauðarárstígur 10
105 Reykjavík
Tel. +354 510 9600
E-mail: postur@personuvernd.is
Webseite: www.personuvernd.is

Italien

Garante per la protezione dei dati personali
Piazza di Monte Citorio, 121
00186 Roma
Tel. +39 06 69677 1
Fax +39 06 69677 3785
E-Mail: garante@garanteprivacy.it
Webseite: www.garanteprivacy.it

Lettland

Data State Inspectorate
Blaumana str. 11/13-15
1011 Riga
Tel. +371 6722 3131
Fax +371 6722 3556
E-Mail: info@dvi.gov.lv
Webseite: www.dvi.gov.lv

Liechtenstein

Liechtensteinische Datenschutzkommission
Landstrasse 40
Postfach 137
FL-9495 Triesen
Tel. +423 231 20 90
Fax +423 231 20 91
Email: dsk@adon.li
Webseite: www.datenschutzkommission.li

Littauen

State Data Protection Inspectorate
A. Juozapaviciaus str. 6
LT-09310 Vilnius
Tel. + 370 5 279 14 45
Fax +370 5 261 94 94
E-Mail: ada@ada.lt
Webseite: www.ada.lt

Luxemburg

Commission Nationale pour la Protection des Données
1, avenue du Rock’n’Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Tel. +352 2610 60 1
Fax +352 2610 60 29
E-Mail: info@cnpd.lu
Webseite: www.cnpd.lu

Malta

Office of the Information and Data Protection Commissioner
Second Floor, Airways House
High Street, Sliema SLM 1549
Tel. +356 2328 7100
Fax +356 2328 7198
E-Mail: idpc.info@idpc.org.mt
Webseite: www.idpc.org.mt

Niederlande

Autoriteit Persoonsgegevens
Bezuidenhoutseweg 30
P.O. Box 93374
2509 AJ Den Haag/The Hague
Tel. +31 70 888 8500
Fax +31 70 888 8501
Webseite: https://autoriteitpersoonsgegevens.nl/nl

Norwegen

Datatilsynet
Tollbugata 3
P.O. Box 8177 Dep.
0034 Oslo
Tel. + 47 22 39 69 00
E-Mail: postkasse@datatilsynet.no
Webseite: www.datatilsynet.no

Polen

Personal Data Protection Office
ul. Stawki 2
00-193 Warsaw
Tel. +48 22 531 03 00
Fax. +48 22 531 03 01
E-Mail: kancelaria@uodo.gov.pl
Website: https://uodo.gov.pl/en

Portugal

Comissão Nacional de Protecção de Dados – CNPD
Av. D. Carlos I, 134, 1.º
1200-651 Lisboa
Tel. +351 21 392 84 00
Fax +351 21 397 68 32
E-Mail: geral@cnpd.pt
Webseite: www.cnpd.pt

Rumanien

The National Supervisory Authority for Personal Data Processing
B-dul Magheru 28-30
Sector 1, BUCUREŞTI
Tel. +40 31 805 9211
Fax +40 31 805 9602
E-Mail: anspdcp@dataprotection.ro
Webseite: www.dataprotection.ro

Slowakei

Office for Personal Data Protection of the Slovak Republic
Hraničná 12
820 07 Bratislava 27
Tel. + 421 2 32 31 32 14
Fax: + 421 2 32 31 32 34
E-Mail: statny.dozor@pdp.gov.sk
Webseite: www.dataprotection.gov.sk

Slowenien

Information Commissioner of the Republic of Slovenia
Ms Mojca Prelesnik
Zaloška 59
1000 Ljubljana
Tel. +386 1 230 9730
Fax +386 1 230 9778
E-Mail: gp.ip@ip-rs.si
Webseite: www.ip-rs.si

Spanien

Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
C/Jorge Juan, 6
28001 Madrid
Tel. +34 91399 6200
Fax +34 91455 5699
E-Mail: internacional@agpd.es
Webseite: www.agpd.es

Schweden

Datainspektionen
Drottninggatan 29
5th Floor
Box 8114
104 20 Stockholm
Tel. +46 8 657 6100
Fax +46 8 652 8652
E-Mail: datainspektionen@datainspektionen.se
Webseite: www.datainspektionen.se

Schweiz

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Feldeggweg 1
3003 Bern
Tel. +41 58 462 43 95
Fax: +41 58 465 99 96
Webseite: www.edoeb.admin.ch

Vereinigtes Königreich

The Information Commissioner’s Office
Wycliffe House, Water Lane

Wilmslow - Cheshire SK9 5AF
Tel. +44 1625 545 745
E-Mail: casework@ico.org.uk
Webseite: https://ico.org.uk