Print

Beschluss des EDSB zur bedingten Genehmigung der Nutzung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Fusion For Energy und der ITER International Fusion Energy Organization

5
Jul
2021

Beschluss des EDSB zur bedingten Genehmigung der Nutzung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Fusion For Energy und der ITER International Fusion Energy Organization

Dieser Beschluss betrifft die bedingte Genehmigung der Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung 2018/1725, die zwischen dem Europäischen Gemeinsamen Unternehmen für den ITER und dem Development of Fusion Energy („F4E“) und der ITER International Fusion Energy Organization („ITER“) im Zusammenhang mit der Umsetzung des ITER-Übereinkommens, insbesondere im Hinblick auf die Unterbringung von F4E-Personal auf dem ITER-Gelände.

 

Verfügbare Sprachen: Englisch