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Zollinformationssystem (CIS)

 

 

Über die CIS SCG 

Die Koordinierungsgruppe für die Überwachung des Zollinformationssystems („CIS SCG“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 766/2008 eingerichtet, um eine koordinierte Überwachung im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten des CIS-Informationssystems zu gewährleisten. Die CIS SCG besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB).

Sie treffen sich in der Regel einmal im Jahr gleichzeitig mit der gemeinsamen Zollaufsichtsbehörde („Zoll-JSA“). Die vertretenen nationalen Aufsichtsbehörden sind die der EU-Mitgliedstaaten. Die Gruppe wird derzeit von der polnischen Datenschutzbehörde geleitet, deren stellvertretender Vorsitzender der EDSB ist. Um eine gute Zusammenarbeit mit der Zoll-JSA zu fördern, wird ihr Vorsitzender in der Regel zum Vorsitzenden der Koordinierungsgruppe für die Überwachung der CIS gewählt, wie dies derzeit der Fall ist. 

Über die CIS und die FIDE 

Das Zollinformationssystem (CIS) ist ein Computersystem, das Zollinformationen zentralisiert, um Verstöße gegen das Zoll- oder Agrarrecht der Gemeinschaft zu verhindern, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Das CIS besteht aus einer zentralen Datenbank, auf die über Terminals in jedem Mitgliedstaat zugegriffen werden kann.

Die eingegebenen Daten beziehen sich auf Waren, Transportmittel, Unternehmen und Personen, die mit solchen Verstößen in Verbindung stehen. Sie beziehen sich auch auf Betrugstrends, verfügbare Kompetenzen, beschlagnahmte Waren und beschlagnahmtes Bargeld.

Die Datenbank zur Identifizierung von Zollakten („FIDE“) ist ein EU-weiter Index, der im Rahmen des CIS verwendet wird. Er besteht aus Ermittlungsaufzeichnungen, die vom Zoll der Mitgliedstaaten und anderen Ermittlungsbehörden zu Verwaltungszwecken sowie zu Zwecken strafrechtlicher Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zollbereich erstellt wurden.

Das CIS und die FIDE unterliegen einer doppelten Rechtsgrundlage: der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates in der zuletzt geänderten Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2015/1525 und der Entscheidung 2009/917/JI des Rates („der CIS-Rechtsrahmen“). 

Ihre Rechte 

Der CIS-Rechtsrahmen gewährt allen Personen, deren Daten sich im System befinden, ein Zugriffsrecht und ein Recht auf Berichtigung ungenauer Daten und Löschung rechtswidrig gespeicherter Daten.

Wenn Sie wissen möchten, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, oder wenn Sie Ihre Daten korrigieren oder löschen möchten, weil sie im CIS falsch eingegeben wurden, können Sie in jedem EU-Mitgliedstaat einen Antrag stellen, indem Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Sie werden spätestens innerhalb eines Monats über die Weiterverfolgung Ihrer Anfrage informiert.

Die CIS SCG hat einen Leitfaden zur Ausübung des Zugangsrechts verabschiedet, der Ihnen detaillierte Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der CIS-Gesetzgebung bietet. Der Leitfaden listet auch alle zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten auf und enthält zwei Musterbriefe, einen für das Recht auf Zugang und einen für das Recht auf Berichtigung oder Löschung. 

Kontakt 

Sekretariat der CIS SCG 

Postanschrift: Rue Wiertz 60, 1047 Brüssel
Büroadresse: Rue Montoyer 30 
Tel. +32 2 283 19 00 
E-Mail: EDPS-CIS@edps.europa.eu

Nationale Aufsichtsbehörden 

Hier finden Sie eine Liste mit den Kontaktdaten aller nationalen Aufsichtsbehörden. 

Europäischer Datenschutzbeauftragter 

Rue Wiertz 60 1047 Brüssel 
Büroadresse: Rue Montoyer 30, 6. Stock 
Tel. +32 2 283 19 00 
E-Mail: edps@edps.europa.eu

Gesetzgebung

Dokumentation

Sitzungen

Andere Informationen