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Peter Hustinx beglückwünscht das dynamische neue EDSB-Team

4
Dec
2014

Peter Hustinx beglückwünscht das dynamische neue EDSB-Team

Der aus dem Amt scheidende Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx gratuliert seinen Nachfolgern, die heute mit einer gemeinsamen Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rats ernannt wurden. Giovanni Buttarelli, der gegenwärtige Stellvertretende Beauftragte, wird Herrn Hustinx an der Spitze der Organisation ersetzen, während Wojciech Wiewiórowski zum Stellvertretenden Beauftragten ernannt wurde.

Peter Hustinx erklärte: "Ich bin sehr erfreut, dass das Auswahlverfahren für den EDSB nach so vielen Monaten der Ungewissheit zu einem Abschluss gekommen ist. Ich bin besonders froh, die Institution in die Hände zweier erfahrener Datenschutzexperten übergeben zu können: Giovanni Buttarelli und Wojciech Wiewiórowski. Das neue Team tritt in einem wichtigen Moment an, in dem viele herausfordernde Themen Aufmerksamkeit verlangen. Ich wünsche ihnen alles Gute dabei, den Ruf des EDSB als Kristallisationspunkt für den Datenschutz in der EU weiter zu festigen."

Der Abschied von Herrn Hustinx und die geplante Verabschiedung des neuen Rechtsrahmens für den Datenschutz werden eine neue Epoche für den EDSB einläuten. Der EDSB wurde 2004 eingerichtet und Herr Hustinx hat dieses jüngste Organ der EU von Anfang an geführt. Unter seiner Führung ist der EDSB zu einer angesehenen, kenntnisreichen und einflussreichen Stimme in der EU und in der Datenschutzgemeinde geworden.

Giovanni Buttarellis Ernennung zum Datenschutzbeauftragten sichert Kontinuität und Führungsstärke im EU-Datenschutz. Herr Buttarelli hat eine breit aufgestellte und multidisziplinäre Erfahrung, insbesondere in Sachen Datenschutz. Seit 2009 hat er als Stellvertretender Beauftragter an der Seite von Herrn Hustinx gearbeitet; zuvor war er Generalsekretär des Garante, der italienischen Datenschutzbehörde. Er tritt sein neues Amt als Europäische Datenschutzbeauftragter heute an.

Giovanni Buttarelli, der neue EDSB, erklärte hierzu: "Wir treten in eine entscheidende Phase für den europäischen Datenschutz ein. Die rasante Entwicklung neuer Technologien erfordert angemessene Lösungen. Ich werde mich mit voller Energie dafür einsetzen, den Unionsgesetzgeber zu unterstützen, damit die Datenschutzreform 2015 abgeschlossen wird und dass dabei moderne und zukunftsorientierte Datenschutzmechanismen umgesetzt werden. Es ist an der Zeit, die Privatsphäre und den Datenschutz in der digitalen Welt effektiver zu machen, auch im Hinblick auf den Themenkomplex 'Big Data'."

Herr Wojciech Wiewiórowski, Herr Buttarellis Nachfolger als Stellvertretender Beauftragter, ist ebenfalls eine angesehene Persönlichkeit im Datenschutz. Er verlässt seine Posten als Generalinspektor der polnischen Datenschutzbehörde GIODO und als Stellvertretender Vorsitzender der Artikel-29-Datenschutzgruppe, um seine neue Rolle beim EDSB anzutreten.

Wojciech Wiewiórowski, der neue Stellvertretende EDSB, erklärte hierzu: "Ich freue mich darauf, auf meinen Erfahrungen in der effektiven Durchsetzung von Datenschutzregeln und auf meinem technischen Know-How aufzubauen, um bestehende und neue Datenschutzprinzipien in der Praxis effektiver umzusetzen. Die Organe der EU müssen ein hohes Maß an Regelbefolgung zeigen und das Prinzip der Rechenschaftspflicht, das in der Reform weiterentwickelt werden wird, weiter umsetzen."

Hintergrundinformationen

Giovanni Buttarelli (EDSB) und Wojciech Wiewiórowski (Stellvertretender EDSB) sind die Mitglieder des EDSB als Organ der EU. Sie treten ihre fünfjährige Amtszeit am 4. Dezember 2014 an.

Die Posten des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des Stellvertretenden Beauftragten sind durch Verordnung (EG) 45/2001 zum Schutz personenbezogener Daten in den Organen und Einrichtungen der EU geschaffen worden. Im Auswahlverfahren spielen die drei Hauptorgane der EU - die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union - alle eine Rolle. Auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung erstellt eine interinstitutionelle Auswahlkommission eine Liste der kompetentesten Kandidaten, die dann zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. In der Folge leitet die Auswahlkommission eine Liste empfohlener Kandidaten an die Europäische Kommission zur formellen Annahme und Weiterleitung an das Europäische Parlament und den Rat weiter. Im Europäischen Parlament und im Rat finden dann Anhörungen statt, um die Erfahrung, Fähigkeiten und Unabhängigkeit der Bewerber zu beurteilen. In der Folge finden Diskussionen im Parlament und im Rat statt, an deren Ende eine gemeinsame Entscheidung steht.

Der Beauftragte und der Stellvertretende Beauftragte werden aus Personen, deren Unabhängigkeit über jeden Zweifel erhaben ist und die eine solide langjährige Erfahrung im Datenschutzbereich (etwa als gegenwärtige oder ehemalige Mitglieder nationaler Datenschutzbehörden) haben, ausgewählt. Eine Wiederernennung ist zulässig.

Kapitel V der Verordnung (EG) 45/2001 legt die Pflichten und Befugnisse des EDSB und des Stellvertretenden Beauftragten fest, ebenso wie die institutionelle Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde. Die Hauptaufgabe des EDSB ist es, sicherzustellen, dass die Grundrechte und -Freiheiten natürlicher Personen - insbesondere ihre Privatsphäre - geachtet werden, wenn die Organe und Einrichtungen der EU personenbezogene Daten verarbeiten oder neue politische Vorhaben in diesem Bereich entwickeln.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch