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Register der Verarbeitungen personenbezogener Daten beim EDSB

Alle Organe und Einrichtungen der EU sind rechtlich verpflichtet, ein zentrales Register der Tätigkeiten zu führen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (Artikel 31 der Verordnung (EU) 2018/1725).
  
Das Register enthält mindestens die folgenden Angaben (Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung):

  • den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten und gegebenenfalls des Auftragsverarbeiters und des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen;
  • die Zwecke der Verarbeitung;
  • eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten;
  • die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden;
  • gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation sowie die Dokumentierung geeigneter Garantien;
  • wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
  • wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz dieser personenbezogenen Daten.

Im Folgenden finden Sie die Liste der Tätigkeiten des EDSB, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, mit Hyperlinks zu den jeweiligen Einträgen.