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Öffentliche Stellen

Für die datenschutzrechtliche Aufsicht über die nationalen öffentlichen Stellen sind die nationalen Datenschutzbehörden zuständig. Alle EU-Mitgliedstaaten haben mindestens eine solche Behörde.

Sie können Ihre Beschwerde auch im betreffenden Mitgliedstaat auf dem Rechtsweg verfolgen.

Der EDSB ist nicht für Beschwerden gegen nationale öffentliche Stellen zuständig. Wir können Sie daher nur an die zuständigen nationalen Behörden verweisen.

Die Kontaktangaben der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten finden Sie auf der Website des Europäischen Datenschutzausschusses. Sollte es in einem Mitgliedstaat mehrere Datenschutzbehörden geben, so können Ihnen die Websites helfen, diejenige zu finden, die Ihnen am besten weiterhelfen kann.

Die Kontaktangaben weiterer Datenschutzbehörden in aller Welt finden Sie auf der Liste der Mitglieder der International Conference of Data Protection & Privacy Commissioners.

Falls Ihrer Ansicht nach ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht verstoßen hat, können Sie bei der Europäischen Kommission Beschwerde einlegen. Als Hüterin der Verträge kann die Kommission gegen Mitgliedstaaten, die gegen EU-Recht verstoßen haben, Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein EFTA-Mitgliedstaat gegen EFTA-Recht verstößt, können Sie bei der EFTA-Überwachungsbehörde Beschwerde einlegen, die gegen EFTA-Mitgliedstaaten, die gegen das EWR-Abkommen verstoßen, Vertragsverletzungsverfahren einleiten kann. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.