Verfahren bei Unfällen und Berufskrankheiten
Stellungnahme vom 1. Dezember 2010 zur Meldung für eine Vorabkontrolle über „Verfahren bei Unfällen und Berufskrankheiten“ (Fall 2010 560)
Manche Verfahren, die EU-Institutionen eingeführt haben, bringen Risiken für das Recht auf Datenschutz und die Grundfreiheiten des Einzelnen mit sich.
Der frühere Rechtsrahmen (Verordnung (EG) Nr. 45/2001) verpflichtete die EU-Institutionen, uns eine Meldung zu machen, bevor sie risikobehaftete Datenverarbeitungsverfahren einführten.
Im Allgemeinen waren unsere Stellungnahmen zu Vorabkontrollen öffentlich.
Die Verordnung (EU) 2018/1725 stützt sich auf die frühere Verordnung und entspricht der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), die für die meisten Organisationen gilt, die personenbezogene Daten in den Mitgliedstaaten verarbeiten. Im Vergleich zu den früheren Vorschriften werden durch die Verordnung (EU) 2018/1725 die Dokumentationspflichten stärker an den Risiken ausgerichtet, die die Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich bringen. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Dokumentationsanforderungen für das Abonnieren eines Newsletters von EU-Institutionen niedriger sind als etwa für ein intelligentes Videoüberwachungssystem, das öffentlich zugänglichen Raum überwacht, oder für eine Datenbank, die Profile von Reisenden zu Kontrollzwecken erstellt.
Je nach Verfahren müssen die EU-Institutionen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (als „Verantwortliche“) nicht unbedingt alle nachstehend aufgeführten Schritte durchlaufen (diese Schritte sind im Leitfaden „Rechenschaftspflicht vor Ort“ beschrieben):
Artikel 39 der Verordnung 2016/794 über Europol sieht für neue Arten von Verarbeitungsvorgängen in Bezug auf operative Daten – Daten, die von Europol zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus verarbeitet werden – eine vorherige Ad-hoc-Konsultation vor. Entsprechend sieht Artikel 72 der Verordnung 2017/1939 über die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) einen besonderen Mechanismus zur vorherigen Konsultation für die Verarbeitung von operativen Daten vor, nämlich von Daten, die im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen der EuStA verarbeitet werden. Die Verordnung 2018/1725, einschließlich des Standardmechanismus für die vorherige Konsultation, ist für die Verarbeitung von verwaltungstechnischen Daten durch Europol und die EuStA anwendbar, wozu beispielsweise auch Daten über Mitarbeiter und Besucher gehören.
Wenn eine EU-Institution unsicher ist, ob sie uns eine Verarbeitung zwecks vorheriger Konsultation melden muss, kann ihr DSB uns in dieser Frage konsultieren.
Wie auch bei den früheren Stellungnahmen zur Vorabkontrolle sind die Stellungnahmen im Allgemeinen öffentlich. Allerdings können wir sensible Elemente erforderlichenfalls, wie etwa im Zusammenhang mit Sicherheitsaspekten, löschen. Einige Stellungnahmen, die naturgemäß sensibel sind, insbesondere im Bereich Polizei und Justiz, werden gegebenenfalls nicht veröffentlicht. Aus Gründen der Transparenz enthält unser Jahresbericht eine Zusammenfassung dieser Stellungnahmen.
Stellungnahme vom 1. Dezember 2010 zur Meldung für eine Vorabkontrolle über „Verfahren bei Unfällen und Berufskrankheiten“ (Fall 2010 560)
Stellungnahme vom 22. November 2010 zur Vorabkontrolle im Hinblick auf eine "Empirische Analyse des Zusammenhangs zwischen Arbeitssystemvariablen und der Entscheidungsfindung" die durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt („HABM“) am 22. Juli 2010 gemeldet wurde (Fall 2010-0468)
Antwort vom 11. November 2010 zur Meldung einer Verabkontrolle bezüglich dem Auswahl- und Einstellungsverfahren bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Fälle 2010-0590/591/592/593/488)
Avis sur la notification d'un contrôle préalable reçue du délégué à la protection des données (DPD) de la Banque Européenne d'Investissement à propos du dossier "Procédures relatives au recrutement d'agents (Dossier 2009-0254)
Brief vom 19. Oktober 2010 über eine Meldung zur Vorabkontrolle zur Einstellungsverfahren der EASA und elektronisches Bewerbungsformular (Fall 2010-0466)