Die EU verfügt über eine Reihe von IT-Großsystemen, darunter Eurodac, das Visa-Informationssystem, das Schengener Informationssystem, das Zollinformationssystem oder das Binnenmarkt-Informationssystem.
Zur Sicherstellung eines hohen und einheitlichen Datenschutzniveaus arbeiten die nationalen Datenschutzbehörden und der EDSB zusammen, um die Aufsicht über diese Datenbanken zu koordinieren.
2004 war das Jahr, in dem der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eingerichtet wurde, mit unverzichtbarer Unterstützung von dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission. Obwohl die gesetzliche Verpflichtung, den Datenschutz zu wahren, für die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft nicht neu war, waren sie mit einer neuen Situation konfrontiert: der Kontrolle durch eine unabhängige Kontrollbehörde. Der EDSB verfolgte einen pragmatischen Ansatz für die Durchsetzung des Datenschutzes und sah eine Lernphase für die Entwicklung einer soliden Datenschutzkultur vor. Im Jahr 2004 etablierte sich der EDSB auch als Berater für das Gesetzgebungsverfahren, indem er seine erste Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine neue Rechtsvorschrift abgab.