Jede EU-Institution, Organ oder Agentur EU institutionen ernennt einen Datenschutzbeauftragten (DSB).Seine Aufgabe ist es, die interne Anwendung der für alle EU-Institutionen zutreffenden Datenschutzregelung in selbstständiger Art zu gewährleisten. Weiterhin sorgt der DSB dafür, dass die für die Verarbeitung Verantwortlichenund die Einzelpersonen von ihren Rechten und Verpflichtungen informiert sind, und arbeitet mit dem EDSB zusammen, auf eigene Initiative oder auf Anfrage des EDSB. Auf unserer Website finden Sie eine Liste von allen Datenschutzbeauftragten.