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Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

Die Notwendigkeit ist ein grundlegendes Prinzip bei der Beurteilung der Beschränkung von Grundrechten wie dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Laut Rechtsprechung muss die Beschränkung des Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten aufgrund der Auswirkungen der Verarbeitung personenbezogener Daten auf eine Reihe von Grundrechten unbedingt notwendig sein.

Die Notwendigkeit ist auf Grundlage objektiver Beweise zu rechtfertigen; dies bildet den ersten Schritt, noch bevor die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung beurteilt wird. Die Notwendigkeit ist auch ein grundlegendes Kriterium bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Verarbeitungsvorgänge, die Kategorien der verarbeiteten Daten und die Dauer der Speicherung der Daten müssen für den Zweck der Verarbeitung erforderlich sein.

Verhältnismäßigkeit ist ein allgemeiner Grundsatz des EU-Rechts. Sie beschränkt die Behörden insofern in der Ausübung ihrer Befugnisse, als sie verpflichtet sind, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den eingesetzten Mitteln und dem beabsichtigten Ziel zu schaffen. Im Zusammenhang mit den Grundrechten – etwa dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten – spielt die Verhältnismäßigkeit eine entscheidende Rolle bei jeglicher Beschränkung dieser Rechte.

Konkret verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die Vorteile aufgrund der Beschränkung eines Rechts nicht durch die Nachteile der Ausübung des Rechts aufgewogen werden. Mit anderen Worten: Die Beschränkung des Rechts muss gerechtfertigt sein. Garantien, die eine Maßnahme begleiten, können die Rechtfertigung einer Maßnahme stützen. Eine Vorbedingung ist, dass die Maßnahme angemessen ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Ferner dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Beurteilung der Verarbeitung personenbezogener Daten nur die personenbezogenen Daten gesammelt und verarbeitet werden, die für die Zwecke der Verarbeitung angemessen und erheblich sind.

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8
Mar
2024

EDPS decision on the investigation into the European Commission's use of Microsoft 365

On 8 March 2024, the EDPS adopted a decision following its investigation into the European Commission's use of Microsoft 365. In the decision, the EDPS focused on compliance with provisions of Regulation (EU) 2018/1725 related to purpose limitation and international transfers and unauthorised disclosures of personal data (see also press release).

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22
Jan
2024

Supervisory Opinion on the revised Guidelines on Investigation Procedure (GIPs) of the European Anti-Fraud Office (OLAF)

EDPS Supervisory Opinion on the revised Guidelines on Investigation Procedure (GIPs) of the European Anti-Fraud Office (OLAF) (case 2024-0003)

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9
Jan
2024

Supervisory Opinion relating to a consultation submitted by an Agency in relation to a request received from national intelligence and security services for the transmission of personal data

This Supervisory Opinion relates to a consultation submitted by an Agency in relation to a request received from national intelligence and security services for the transmission of personal data

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19
Apr
2021

Jahresbericht 2020

Das Jahr 2020 war einzigartig für die Welt und damit auch für den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Wie viele andere Organisationen musste auch der EDSB seine Methoden als Arbeitgeber anpassen, aber auch seine Arbeit selbst, da die COVID-19-Gesundheitskrise den Ruf nach dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen verstärkte.

Der vorliegende Jahresbericht gibt einen Einblick in alle Aktivitäten des EDSB im Jahr 2020.

Die Kurzfassung des EDSB-Jahresberichts 2020 wird zu gegebener Zeit in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung gestellt.

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Full text of Annual Report (PDF)
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31
Jul
2020

Formelle Kommentare des EDSB zum Entwurf der delegierten Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017

Formelle Bemerkungen des EDSB zum Entwurf einer Delegierten Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die Festlegung von Kategorien operativer personenbezogener Daten und Kategorien betroffener Personen zum Zwecke der Datenverarbeitung im Index