In der Verordnung (EG) Nr. 45/2001, die 2018 überarbeitet wird, um sie in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung zu bringen, sind die Datenschutzpflichten der Organe und Einrichtungen der EU bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Entwicklung neuer politischer Konzepte festgelegt. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.