Aufbewahrung des Auszugs aus dem Strafregister - ERH (Europäischer Rechnungshof)
Antwort zu einer Beratung über die Aufbewahrung des Auszugs aus dem Strafregister (Fall 2011-0482)
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Antwort zu einer Beratung über die Aufbewahrung des Auszugs aus dem Strafregister (Fall 2011-0482)
Stellungnahme vom 24. Juli 2012 zu einer Meldung des Datenschutzbeauftragten der Kommission für eine Vorabkontrolle über die Zutrittsgenehmigung und Zugangskontrolle für physischen Schutz (Entrance Permission and Access Control for Physical Protection) im JRC-ITU (Fall 2008-0726)
Entwurf der Schlussfolgerungen der Verwaltungsleiter zur Übermittlung von medi-zinischen Daten von Stellenbewerbern zwischen den Organen und Einrichtungen der Gemeinschaftat (Fall 2012-0495)
Answer to a consultation regarding an exit survey carried out by the EACI which is addressed to the staff members leaving the agency (Case 2012-0361)
Answer to a consultation regarding the collection of CAST certificates from all contract agents (CA) working at the EACI (Case 2012-0240)