Einstellung von Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten - Europäische Umweltagentur (EUA)
Brief vom 19. Mai 2010 über die Meldung zur Vorabkontrolle zur Einstellung von Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten (Fall 2009-0467)
Die Verordnung (EU) 2018/1725 legt die Datenschutzverpflichtungen für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU fest, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten und neue Strategien entwickeln. Darüber hinaus führt die Verordnung die Pflichten des EDSB auf. Diese umfassen seine Aufgaben als unabhängige Kontrollbehörde für die Organe und Einrichtungen der EU, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten, die Beratung zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Behörden zur Gewährleistung eines kohärenten Datenschutzes.
Hier finden sich die EDSB-Dokumente über Privatsphäre und Datenschutz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU, z. B. bei Mitarbeiterbewertung, Akkreditierung externer Besucher oder Zugangskontrolle.
Brief vom 19. Mai 2010 über die Meldung zur Vorabkontrolle zur Einstellung von Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten (Fall 2009-0467)
Brief vom 19. Mai 2010 betreffend die Meldung zur Vorabkontrolle zur Rekrutierung von abgeordneten nationalen Sachverständigen (ANS) und von Praktikanten (Fall 2009-0453)
Stellungnahme vom 10. Mai 2010 über die Meldung zur Vorabkontrolle bezüglich der psycho-sozialen und finanziellen Unterstützung des Gemeinsamen Forschungszentrums (JRC ITU) in Karlsruhe (Vorgang 2008-713)
Stellungnahme vom 26. April 2010 zu einer Meldung für die Vorabkontrolle in Bezug auf das Frühwarn- und Reaktionssystem ("EWRS") (Vorgang 2009-0137)
Stellungnahme vom 22. April 2010 über eine Meldung zur Vorabkontrolle betreffend die Verarbeitungen personenbezogener Daten zur Verwaltung von Ausschreibungen (Vorgang 2009-0037)