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Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis: Beschwerdeverfahren beim EDSB

(Gemäß den Artikeln 15 und 16 der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 mitzuteilende Angaben)

 

Zu welchem Zweck erfolgt die Datenverarbeitung?

Zur Untersuchung von Beschwerden, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 (ABl. 2018 L 1725) (die „Verordnung“) beim EDSB eingelegt werden. Gegen Europol eingelegte Beschwerden werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/794 untersucht. Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Untersuchung und Nachverfolgung der von Ihnen eingelegten Beschwerde.

Welche Art von personenbezogenen Daten verarbeitet der EDSB?

Wir verarbeiten die von Beschwerdeführern übermittelte personenbezogene Daten sowie Daten, die von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, gegen die sich die Beschwerde richtet, übermittelt werden. Dazu zählen die Namen und Kontaktangaben sowie die Angaben zu den erhobenen Vorwürfen (soweit es sich dabei um personenbezogene Daten handelt).

Wer hat Zugang zu meinen personenbezogenen Daten?

Innerhalb der Behörde des EDSB ist die Verfahrensakte mit Ihren personenbezogenen Daten für die zuständigen Mitarbeiter des EDSB zugänglich. Jeder Zugriff auf Verfahrensakten wird protokolliert.

Bitte beachten Sie, dass es erforderlich ist, das Organ, gegen das sich Ihre Beschwerde richtet, über die Art der Beschwerde und in den meisten Fällen auch über den Beschwerdeführer zu informieren. Erforderlichenfalls kann es also sein, dass das betreffende Organ Zugang zu einigen Ihrer personenbezogenen Daten erhält.

Unter Umständen werden Ihre Daten an Dritte, unter anderem an nationale Aufsichtsbehörden, übermittelt; jedoch nur, soweit dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Ihre Beschwerde angemessen untersucht oder nachverfolgt wird. Sollten nicht wir, sondern die Datenschutzbehörde eines Mitgliedstaats für die Untersuchung Ihrer Beschwerde zuständig sein, werden wir Ihre Beschwerde an die Behörde weiterleiten und Ihnen dies mitteilen.

Während der Untersuchung und auch nach deren Abschluss wird der EDSB keine die Beschwerde betreffenden Dokumente von sich aus veröffentlichen, auch nicht die bestandskräftige Entscheidung. Es kann aber vorkommen, dass nach den einschlägigen Unionsvorschriften der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten beantragt wird. Dann könnte es sein, dass der EDSB im Einzelfall Zugang zu den Dokumenten oder Teilen derselben gewährt; dies geschieht jeweils nach den einschlägigen Vorschriften.

Davon unabhängig kann der EDSB auch Zusammenfassungen von Rechtssachen in anonymisierter Form veröffentlichen, zum Beispiel auf der Website oder in Jahresberichten. In Rechtssachen von besonderer Bedeutung kann der EDSB auch beschließen, die bestandskräftige Entscheidung in vollem Umfang zu veröffentlichen. Dabei würde gegebenenfalls der Wunsch nach Vertraulichkeit berücksichtigt, so dass der Beschwerdeführer oder andere Beteiligte nicht identifizierbar wären.

Welche Rechte habe ich?

Sie haben das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die der EDSB über Sie hält, sowie das Recht, diese erforderlichenfalls berichtigen zu lassen. In einigen Fällen haben Sie auch das Recht, Ihre Daten sperren oder löschen zu lassen oder gegen deren Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Weitere Informationen finden Sie in den Artikeln 14 bis 21, 23 und 24 der Verordnung.

Wenn Sie diese Rechte ausüben möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter edps@edps.europa.eu. Wir prüfen Ihren Antrag, treffen eine Entscheidung und teilen Ihnen diese ohne unangemessene Verzögerung und in jedem Falle innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags mit. Diese Frist kann gegebenenfalls um zwei weitere Monate verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass diese Rechte in manchen Fällen gemäß Artikel 25 der Verordnung Beschränkungen unterliegen.

Wie lange werden meine Daten beim EDSB aufbewahrt?

Die Verfahrensakte zu unserer Untersuchung – einschließlich Ihrer personenbezogenen Daten – wird nach Abschluss der Rechtssache bis zu zehn Jahre aufbewahrt. Im Falle dem Anschein nach unzulässiger Beschwerden wird die Verfahrensakte nach Abschluss der Rechtssache bis zu fünf Jahre aufbewahrt. Allerdings gelten für laufende Gerichtsverfahren in Zusammenhang mit der Beschwerde möglicherweise längere Aufbewahrungsfristen.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?

Die Aufgaben des EDSB im Zusammenhang mit seiner Zuständigkeit für Beschwerden sind in der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 geregelt, insbesondere in Artikel 63 (Beschwerden betroffener Personen), Artikel 68 (Beschwerden des Personals der Union), Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe e (Verpflichtung, sich mit Beschwerden zu befassen), Artikel 58 (Befugnisse), Artikel 32 (Verpflichtung der Verantwortlichen zur Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen). Im Falle gegen Europol gerichteter Beschwerden, die Europols Haupttätigkeiten betreffen, sind die einschlägigen Vorschriften Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe a (Anhörungs-, Prüfungs- und Unterrichtungspflicht bezüglich Beschwerden), Artikel 43 Absatz 4 (Untersuchungsbefugnisse) und Artikel 47 (Recht auf Beschwerde).

Die Verarbeitung der Daten ist notwendig, damit der EDSB die ihm durch Unionsrecht zugewiesenen Aufgaben (Artikel 5 Buchstabe a der Verordnung) erfüllen kann.

An wen kann ich mich wenden?

Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist der EDSB. Bitte geben Sie das Aktenzeichen Ihrer Beschwerde an. Sie erreichen uns auf folgenden Wegen:

E-Mail: edps@edps.europa.eu

Postanschrift: Europäischer Datenschutzbeauftragter – Rue Wiertz 60, 1047 Brüssel, Belgien

Sie können sich auch an den Datenschutzbeauftragten (DSB) des EDSB wenden: dpo@edps.europa.eu

Wo finde ich weitere Informationen?

Im DSB-Register des EDSB