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Der EDSB eröffnet eine Referenzbibliothek

26
Jan
2016

Der EDSB eröffnet eine Referenzbibliothek

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat heute offiziell die Referenzbibliothek seiner Einrichtung eröffnet. Die virtuelle Bibliothek bietet Informationen über ausgewählte Themen im Rahmen der Aufsicht der Organe und Einrichtungen der EU durch den EDSB.

Der stellvertretende EDSB Wojciech Wiewiórowski erklärte dazu:Die Referenzbibliothek des EDSB bildet eine Informationsquelle über den Datenschutz zu einer Reihe von Themengebieten und wird von uns in einem leicht zugänglichen Format und einem leicht lesbaren Stil bereitgestellt. Auf Grundlage unserer 12-jährigen Erfahrung in unserer Aufsichtstätigkeit beabsichtigen wir, unser Fachwissen mit den EU-Institutionen zu teilen, als Teil unserer Bemühungen zu ihrer Unterstützung bei der Einbindung von Datenschutzgrundsätzen in ihre tägliche Arbeit. Unser Ziel ist es auch, diese Bibliothek für eine breitere Öffentlichkeit relevant zu gestalten, und ich bin zuversichtlich, dass jede am Datenschutz interessierte Person oder Organisation darin eine nützliche Ressource sehen wird.“

Die Online-Bibliothek wird weiterentwickelt und regelmäßig aktualisiert werden und bietet Informationen über ausgewählte Themen im Rahmen der Aufsicht der Organe und Einrichtungen der EU durch den EDSB. Jedes einzelne Dokument enthält eine Zusammenfassung zur Einführung in das Thema und umfasst Links zu relevanten Dokumenten mit weiterführender Literatur und ausführlicheren Informationen.

Um die Organe und Einrichtungen der EU bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Datenschutzpflichten zu unterstützen, geben wir regelmäßig Leitliniendokumente heraus (thematische Leitlinien, Papiere, Stellungnahmen, Beratungen, Entscheidungen).

Zwar sind diese Dokumente in erster Linie an die Organe und Einrichtungen der EU gerichtet, sie sind jedoch für alle hilfreich, die sich für Fragen des Datenschutzes interessieren. Die für die Organe und Einrichtungen der EU geltende Datenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 45/2001) ist in vielerlei Hinsicht der Datenschutzrichtlinie (EG) Nr. 95/46 ähnlich, die in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen in nationales Recht umgesetzt wurde.

Wie in der Strategie des EDSB für den Zeitraum 2015-2019 dargelegt, hält der EDSB es für entscheidend, den Datenschutz einfacher, verständlicher und weniger bürokratisch zu gestalten, wenn dieser die digitale Welt heute und in der Zukunft untermauern soll. Die Referenzbibliothek ist ein Weg, an die Öffentlichkeit zu treten und einen Dialog über europäische sowie globale Fragen und Aufgaben auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens über die Datenschutzgrundsätze zu fördern.

Die Entwicklung dieses innovativen neuen Instruments steht in Einklang mit den Zielen der Strategie des EDSB für den Zeitraum 2015-2019:

  • Entwicklung einer webbasierten Datenbank für Informationen über den Datenschutz als Ressource;
  • Weiterbildungsmaßnahmen für Einrichtungen der EU über die bestmögliche Einhaltung der Datenschutzvorschriften in der Praxis;
  • Unterstützung der Institutionen der EU, über einen rein auf Erfüllung der rechtlichen Anforderungen basierenden Ansatz hinauszugehen, hin zu einem Ansatz, der auf dem Prinzip der Rechenschaftspflicht basiert.

Hintergrundinformationen

Privatsphäre und Datenschutz sind Grundrechte in der EU. Datenschutz ist ein Grundrecht, das durch europäisches Recht geschützt und in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist.

Konkret sind die Datenschutzbestimmungen für die Organe und Einrichtungen der EU – sowie die Pflichten des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) – in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 geregelt. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine relativ neue, aber zunehmend einflussreiche unabhängige Aufsichtsbehörde, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU überwacht, in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf die Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.

Giovanni Buttarelli (EDSB) und Wojciech Wiewiórowski (stellvertretender EDSB) sind Mitglieder dieser Einrichtung und wurden durch eine gemeinsame Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates ernannt. Sie traten ihre fünfjährige Amtszeit am 4. Dezember 2014 an.

Strategie des EDSB für den Zeitraum 2015-2019: In dem am 2. März 2015 vorgelegten Plan für den Zeitraum 2015-2019 werden die wichtigsten Herausforderungen im Bereich Datenschutz und Schutz der Privatsphäre für die kommenden Jahre sowie die drei strategischen Ziele und die zehn Begleitmaßnahmen des EDSB, die zur Erfüllung dieser Herausforderungen erforderlich sind, zusammengefasst. Die Ziele lauten: 1) Datenschutz wird digital 2) Aufbau globaler Partnerschaften und 3) Ein neues Kapitel für den Datenschutz in der EU.

Personenbezogene Daten bzw. Informationen: alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche (lebende) Person. Beispiele hierfür sind unter anderem Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videoaufnahmen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Weitere Angaben, wie z. B. IP-Adressen und Inhalte von Mitteilungen, die sich auf Endnutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von ihnen zur Verfügung gestellt werden, gelten ebenfalls als personenbezogene Daten.

Privatsphäre: das Recht einer natürlichen Person, alleine gelassen zu werden und die Kontrolle über die Informationen über sich selbst auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre und auf ein Privatleben ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Charta der Grundrechte (Artikel 7) verankert. Die Charta umfasst auch ein ausdrückliches Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Verarbeitung personenbezogener Daten: Gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 bezeichnet der Ausdruck „Verarbeitung personenbezogener Daten“ „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Wiederauffinden, das Abfragen, die Nutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten.“ Siehe hierzu auch das Glossar auf der Website des EDSB.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italian, Polish