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Wahrung der Rechte und Sicherung der Grenzen Europas

18
Mar
2016

Wahrung der Rechte und Sicherung der Grenzen Europas

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) erklärt, er unterstütze die Bemühungen der EU zur Steuerung der Migration und Stärkung der inneren Sicherheit, und bietet seine Beratung zu den Auswirkungen des jüngsten Vorschlags der EU zum Grenzschutz an den Außengrenzen auf den Datenschutz an. In seiner Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache legt er seine Empfehlungen dar, um den Vorschlag klarer und praktikabler zu gestalten.

Giovanni Buttarelli, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), erklärte dazu: „Ich verstehe völlig, dass Europa dringend wirkungsvolle Maßnahmen im Zusammenhang mit Migration und der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität einführen muss. Mit dem Legislativvorschlag sollen diese beiden Ziele verwirklicht werden, aber bei der überstürzten Ausarbeitung des Texts wurden diese nicht gesondert berücksichtigt und somit ihre Begründung geschwächt. Die „Vermischung“ der Ziele kann rechtliche und praktische Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb fordern wir den EU-Gesetzgeber nachdrücklich auf, den beiden Zielen klarer und spezifischer Rechnung zu tragen.“

Migration und Sicherheit sind zwei komplexe Themen für die EU und der Vorschlag spiegelt diese Komplexität wider. Trotz der drängenden politischen Agenda der Europäischen Kommission bedauert der EDSB, dass er nicht in einer früheren Phase des Gesetzgebungsprozesses konsultiert worden ist, da dieser Vorschlag eindeutig Auswirkungen auf den Datenschutz hat. Seine Empfehlungen betreffen die wichtigsten Datenschutzbedenken und können dazu beitragen, den Vorschlag solider zu gestalten, so dass er einer rechtlichen Prüfung standhält.

Der EDSB empfiehlt, die beiden Ziele des Vorschlags gesondert anzugehen, da verschiedene Bereiche des Datenschutzrechts betroffen sind; eine getrennte Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen ist unerlässlich. Durch eine klare Erfüllung der Datenschutzgrundsätze wird die vorgeschlagene Verordnung solider und wirksamer.

Der Umfang und die Tragweite der Erhebung von personenbezogenen Daten müssen klar definiert sein, da der aktuelle Vorschlag impliziert, dass die neue Europäische Grenz- und Küstenwache sich zu einer Drehscheibe für personenbezogene Daten entwickelt, bei der enorme Mengen personenbezogener Daten für die Grenzkontrolle verarbeitet werden.

Zwar räumt der EDSB ein, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Steuerung von Migration und die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität erforderlich ist, doch könnte der vorliegende Vorschlag einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte von Migranten und Flüchtlingen – eine verletztliche Gruppe von Menschen, die Schutz benötigen – darstellen. Der EDSB stellt mit Zufriedenheit fest, dass mehrere Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte in den Vorschlag aufgenommen wurden. Aus Gründen der Klarheit und Transparenz empfiehlt der EDSB, den Umfang der Verarbeitung in dem Vorschlag darzulegen.

Des Weiteren empfiehlt der EDSB, die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der neuen Agentur und den EU-Mitgliedstaaten klarer zu definieren, so dass die Rechenschaftspflicht für die jeweiligen Datenschutzpflichten nicht gestreut wird.

Hintergrundinformationen

Privatsphäre und Datenschutz sind Grundrechte in der EU. Datenschutz ist ein Grundrecht, das durch europäisches Recht geschützt und in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist.

Konkret sind die Datenschutzbestimmungen für die EU-Organe – sowie die Pflichten des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) – in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 geregelt. Der EDSB ist eine relativ neue, aber zunehmend einflussreiche unabhängige Aufsichtsbehörde, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU überwacht, in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf die Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen einheitlichen Datenschutz sicherzustellen.

Giovanni Buttarelli (EDSB) und Wojciech Wiewiórowski (stellvertretender EDSB) sind Mitglieder dieser Behörde und wurden durch eine gemeinsame Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates ernannt. Sie traten ihre fünfjährige Amtszeit am 4. Dezember 2014 an.

Personenbezogene Daten bzw. Informationen: alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare (lebende) natürliche Person beziehen. Beispiele hierfür sind unter anderem Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videoaufnahmen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Weitere Angaben, wie z. B. IP-Adressen und Inhalte von Mitteilungen, die sich auf Endnutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von ihnen zur Verfügung gestellt werden, gelten ebenfalls als personenbezogene Daten.

Privatsphäre: das Recht einer natürlichen Person, in Ruhe gelassen zu werden und die Kontrolle über die sie betreffenden Informationen auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre und auf ein Privatleben ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Charta der Grundrechte (Artikel 7) verankert. Die Charta umfasst auch ein ausdrückliches Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Verarbeitung personenbezogener Daten: Gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 bezeichnet die Verarbeitung personenbezogener Daten „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Wiederauffinden, das Abfragen, die Nutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten.“ Siehe hierzu auch das Glossar auf der Website des EDSB.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italian, Polish