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EDSB übernimmt neue Aufsichtsfunktion bei Eurojust

12
Dec
2019

EDSB übernimmt neue Aufsichtsfunktion bei Eurojust

Heute tritt ein neuer Aufsichtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) in Kraft. In Übereinstimmung mit den neuen Regeln ist der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ab jetzt für die Überwachung der Einhaltung der geltenden EU Datenschutzregeln durch Eurojust verantwortlich.

Eurojust ist für die Förderung und Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Justizbehörden der EU Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich der schweren organisierten Kriminalität verantwortlich. Da es außer Zweifel steht, dass die öffentliche Sicherheit für die EU auch in den kommenden Jahren ein zentrales politisches Thema bleibt, erklärt Wojciech Wiewiórowski, der neue EDSB, seine Entschlossenheit, die Fähigkeit der EU, für erhöhte Sicherheit ohne unangemessene Einschränkung des Rechts natürlicher Personen auf Datenschutz zu sorgen, sicherzustellen.

Wojciech Wiewiórowski, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), erklärte: „Die Gewährleistung eines sicheren und offenen Europas erfordert nicht nur erhöhte operative Effizienz, sondern auch die Entschlossenheit zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, einschließlich ihrer Rechte auf Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre. Gemäß den neuen Regeln hat der EDSB die Aufgabe sicherzustellen, dass Eurojust in der Lage ist, sowohl ihre Rolle als Strafverfolgungsbehörde möglichst effizient zu erfüllen, als auch den Nachweis der vollumfänglichen Einhaltung des EU Datenschutzrechts liefern kann. Nach einem durch intensive Vorbereitungen geprägten Jahr, einschließlich einer engen Zusammenarbeit mit unseren Eurojust-Kollegen, bin ich überzeugt, dass der EDSB diese Rolle übernehmen kann.“

Die heute in Kraft tretende Eurojust-Verordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten für operative Eurojust-Aktivitäten. Sie ergänzt die in Kapitel IX der Verordnung 2018/1725 festgelegten Bestimmungen, die allgemeiner für die Verarbeitung von operativen personenbezogenen Daten in den Strafverfolgungsbehörden der EU gelten. Wie bei jedem anderen EU Organ oder jeder anderen EU Einrichtung ist der EDSB gemäß den in Verordnung 2018/1725 festgelegten Regeln für den Datenschutz in EU Organen bzw. -Einrichtungen auch für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten für Eurojust-Verwaltungsaktivitäten verantwortlich.

Gemäß der Eurojust-Verordnung übernimmt der EDSB die volle Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei Eurojust. Dazu gehört die Prüfung von Beschwerden, die Durchführung von Untersuchungen, die Beratung von Eurojust in allen Fragen, die die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten betreffen, und die Sicherstellung, dass die Bestimmungen der Eurojust Verordnung und der Verordnung 2018/1725 angewandt und eingehalten werden. Damit der EDSB seine Aufgabe wirksam erfüllen kann, werden ihm durch die neuen Regeln gewisse Vollmachten erteilt. Er kann Eurojust bei einem behaupteten Verstoß gegen die Bestimmungen mit einer Angelegenheit befassen, Eurojust anweisen, die Berichtigung, Einschränkung oder Löschung operativer personenbezogener Daten vorzunehmen, oder in der Angelegenheit sogar den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Diese neue Aufgabe erhält der EDSB, nachdem er vor zweieinhalb Jahren die Verantwortung für die Überwachung der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten bei Europol, der für die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden der EU Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen EU Einrichtung, übernommen hat. Die bei der Arbeit mit Europol gewonnene Erfahrung trug zweifellos zur Vorbereitung des EDSB für seine neue Rolle bei Eurojust bei und wird ihm zweifellos auch dabei helfen, sich für die Übernahme einer ähnlichen Aufgabe bei der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), die in den kommenden Monaten ansteht, vorzubereiten.

Für den neuen EDSB, Wojciech Wiewiórowski, der die Leitung der Einrichtung erst vor ein paar Tagen übernahm, stellt dies die erste von vielen neuen Herausforderungen dar, denen er und die Einrichtung, die er leitet, sich aller Wahrscheinlichkeit nach in den nächsten fünf Jahren gegenübersehen. Er freut sich darauf, unter Verfolgung des gemeinsamen Ziels der Erhaltung eines sicheren und offenen Europas an einer konstruktiven Beziehung mit Eurojust zu arbeiten.

Hintergrundinformationen

Die Datenschutzvorschriften, die für die Organe und Einrichtungen der EU gelten, und die Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) sind in der neuen Verordnung (EU) 2018/1725 festgelegt. Diese Bestimmungen ersetzen die in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 niedergelegten Vorschriften. Der EDSB ist eine zunehmend einflussreiche unabhängige Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU zuständig ist und zu Politiken und Rechtsvorschriften berät, die die Privatsphäre betreffen. Der EDSB arbeitet mit ähnlichen Behörden zusammen, um einen einheitlichen Datenschutz zu gewährleisten. Unser Auftrag besteht zudem darin, das Bewusstsein für Risiken zu schärfen und die Rechte und Freiheiten der Menschen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu schützen.

Wojciech Wiewiórowski (EDSB) wurde am 6. Dezember 2019 durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

Personenbezogene Daten bzw. Informationen: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche (lebende) Person beziehen. Beispiele hierfür sind Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videoaufnahmen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Andere Angaben wie IP-Adressen und Kommunikationsinhalte – die sich auf Endnutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von ihnen zur Verfügung gestellt werden – gelten ebenfalls als personenbezogene Daten.

Privatsphäre: das Recht einer natürlichen Person, in Ruhe gelassen zu werden und die Kontrolle über die sie betreffenden Informationen auszuüben. Das Recht auf Privatsphäre und auf ein Privatleben ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 7) verankert. In der Charta ist auch ausdrücklich das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten enthalten (Artikel 8).

Verarbeitung personenbezogener Daten: Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 bezieht sich die Verarbeitung personenbezogener Daten auf „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung“. Siehe Glossar auf der EDSB-Website.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch