Die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des EWR kann zusätzliche Risiken für Einzelpersonen mit sich bringen, da das Schutzniveau im Zielland oder in der internationalen Organisation, die nicht der EU/dem EWR angehört, möglicherweise niedriger ist. Dies kann sich negativ auf die Fähigkeit des Einzelnen auswirken, Datenschutzrechte auszuüben, insbesondere um sich vor der unrechtmäßigen Nutzung oder Offenlegung personenbezogener Daten zu schützen.
Aus diesem Grund müssen alle internationalen Übermittlungen außerhalb des EWR den spezifischen Regeln entsprechen, die in Kapitel V der Verordnung (EU) 2018/1725 festgelegt sind. Weitere Erläuterungen zur Abwicklung von Auslandsübermittlungen finden Sie hier.
Die Genehmigungsentscheidungen des EDSB für Übermittlungen sind unten verfügbar.