Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren - EIT
Stellungnahme im Rahmen der Vorabkontrolle des EDSB zu „Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren“ beim EIT (Fall 2016-1165)
Manche Verfahren, die EU-Institutionen eingeführt haben, bringen Risiken für das Recht auf Datenschutz und die Grundfreiheiten des Einzelnen mit sich.
Der frühere Rechtsrahmen (Verordnung (EG) Nr. 45/2001) verpflichtete die EU-Institutionen, uns eine Meldung zu machen, bevor sie risikobehaftete Datenverarbeitungsverfahren einführten.
Im Allgemeinen waren unsere Stellungnahmen zu Vorabkontrollen öffentlich.
Die Verordnung (EU) 2018/1725 stützt sich auf die frühere Verordnung und entspricht der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), die für die meisten Organisationen gilt, die personenbezogene Daten in den Mitgliedstaaten verarbeiten. Im Vergleich zu den früheren Vorschriften werden durch die Verordnung (EU) 2018/1725 die Dokumentationspflichten stärker an den Risiken ausgerichtet, die die Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich bringen. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Dokumentationsanforderungen für das Abonnieren eines Newsletters von EU-Institutionen niedriger sind als etwa für ein intelligentes Videoüberwachungssystem, das öffentlich zugänglichen Raum überwacht, oder für eine Datenbank, die Profile von Reisenden zu Kontrollzwecken erstellt.
Je nach Verfahren müssen die EU-Institutionen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (als „Verantwortliche“) nicht unbedingt alle nachstehend aufgeführten Schritte durchlaufen (diese Schritte sind im Leitfaden „Rechenschaftspflicht vor Ort“ beschrieben):
Artikel 39 der Verordnung 2016/794 über Europol sieht für neue Arten von Verarbeitungsvorgängen in Bezug auf operative Daten – Daten, die von Europol zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus verarbeitet werden – eine vorherige Ad-hoc-Konsultation vor. Entsprechend sieht Artikel 72 der Verordnung 2017/1939 über die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) einen besonderen Mechanismus zur vorherigen Konsultation für die Verarbeitung von operativen Daten vor, nämlich von Daten, die im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen der EuStA verarbeitet werden. Die Verordnung 2018/1725, einschließlich des Standardmechanismus für die vorherige Konsultation, ist für die Verarbeitung von verwaltungstechnischen Daten durch Europol und die EuStA anwendbar, wozu beispielsweise auch Daten über Mitarbeiter und Besucher gehören.
Wenn eine EU-Institution unsicher ist, ob sie uns eine Verarbeitung zwecks vorheriger Konsultation melden muss, kann ihr DSB uns in dieser Frage konsultieren.
Wie auch bei den früheren Stellungnahmen zur Vorabkontrolle sind die Stellungnahmen im Allgemeinen öffentlich. Allerdings können wir sensible Elemente erforderlichenfalls, wie etwa im Zusammenhang mit Sicherheitsaspekten, löschen. Einige Stellungnahmen, die naturgemäß sensibel sind, insbesondere im Bereich Polizei und Justiz, werden gegebenenfalls nicht veröffentlicht. Aus Gründen der Transparenz enthält unser Jahresbericht eine Zusammenfassung dieser Stellungnahmen.
Stellungnahme im Rahmen der Vorabkontrolle des EDSB zu „Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren“ beim EIT (Fall 2016-1165)
The EU High Level Advisers programme in Moldova aims to draw on the experience of expert senior officials in EU Member States to help Moldova meet its commitments related to agreements with the EU. The programme is run by the Commission and the EU Delegation in Moldova. A service provider helps to implement the programme in Moldova. The candidate High Level Advisers are selected by the Commission and the Delegation and after the endorsement by Moldovan authorities are recruited by the service provider. In consultation with the Moldovan authorities, the service provider annually evaluates the High Level Advisers on their performance. Following this, the Delegation decides whether to extend the High Level Advisers' contracts. All this entails the processing of personal data by the Commission, the Delegation, the service provider and Moldovan authorities.
The Commission and the Delegation are the co-controllers for the processing of personal data in the High Level Advisers programme and need to clearly define their respective obligations. They should also set up a framework for exchanging the personal data of candidate and recruited High Level Advisers with the Moldovan authorities. The Delegation needs to clarify their respective data protection obligations with the service provider. The candidate and recruited High Level Advisers need to be properly informed about how their personal data is processed in the EU High Level Advisers programme in Moldova.
Notification on the selection and recruitment of temporary agents, contract agents and seconded national experts at EIOPA (case 2013-0541)
Stellungnahme zur Ex-post-Vorabkontrolle (Fall 2017-0489)
Prior-checking Opinion regarding the activities of the EEAS’ medical service (EDPS case 2016-0780)