Print

Vorabkontrolle

Manche Verfahren, die EU-Institutionen eingeführt haben, bringen Risiken für das Recht auf Datenschutz und die Grundfreiheiten des Einzelnen mit sich.

Der frühere Rechtsrahmen (Verordnung (EG) Nr. 45/2001) verpflichtete die EU-Institutionen, uns eine Meldung zu machen, bevor sie risikobehaftete Datenverarbeitungsverfahren einführten.

Im Allgemeinen waren unsere Stellungnahmen zu Vorabkontrollen öffentlich.

Die Verordnung (EU) 2018/1725 stützt sich auf die frühere Verordnung und entspricht der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), die für die meisten Organisationen gilt, die personenbezogene Daten in den Mitgliedstaaten verarbeiten. Im Vergleich zu den früheren Vorschriften werden durch die Verordnung (EU) 2018/1725 die Dokumentationspflichten stärker an den Risiken ausgerichtet, die die Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich bringen. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Dokumentationsanforderungen für das Abonnieren eines Newsletters von EU-Institutionen niedriger sind als etwa für ein intelligentes Videoüberwachungssystem, das öffentlich zugänglichen Raum überwacht, oder für eine Datenbank, die Profile von Reisenden zu Kontrollzwecken erstellt.

Je nach Verfahren müssen die EU-Institutionen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (als „Verantwortliche“) nicht unbedingt alle nachstehend aufgeführten Schritte durchlaufen (diese Schritte sind im Leitfaden „Rechenschaftspflicht vor Ort“ beschrieben):

    • Erstellung der grundlegenden Dokumentation („Verzeichnis“) aller Verarbeitungsvorgänge;
    • Prüfung der Wahrscheinlichkeit, dass der Vorgang ein hohes Risiko für die Personen darstellt, deren Daten verarbeitet werden, und Konsultation des DSB, wenn dies der Fall zu sein scheint;
    • Muss die EU-Institution eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, so sind dabei diese Risiken eingehender zu untersuchen und spezifische Garantien/Kontrollen zu ihrer Bewältigung zu entwickeln;
    • Deuten die Ergebnisse der Datenschutz-Folgenabschätzung auf hohe Restrisiken für den Datenschutz hin, muss die EU-Institution beim EDSB eine vorherige Konsultation beantragen (siehe Artikel 40 bzw. Artikel 90 der Verordnung (EU) 2018/1725 für verwaltungstechnische und operative personenbezogene Daten).

Artikel 39 der Verordnung 2016/794 über Europol sieht für neue Arten von Verarbeitungsvorgängen in Bezug auf operative Daten – Daten, die von Europol zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus verarbeitet werden – eine vorherige Ad-hoc-Konsultation vor. Entsprechend sieht Artikel 72 der Verordnung 2017/1939 über die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) einen besonderen Mechanismus zur vorherigen Konsultation für die Verarbeitung von operativen Daten vor, nämlich von Daten, die im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen der EuStA verarbeitet werden. Die Verordnung 2018/1725, einschließlich des Standardmechanismus für die vorherige Konsultation, ist für die Verarbeitung von verwaltungstechnischen Daten durch Europol und die EuStA anwendbar, wozu beispielsweise auch Daten über Mitarbeiter und Besucher gehören.

Wenn eine EU-Institution unsicher ist, ob sie uns eine Verarbeitung zwecks vorheriger Konsultation melden muss, kann ihr DSB uns in dieser Frage konsultieren.

Wie auch bei den früheren Stellungnahmen zur Vorabkontrolle sind die Stellungnahmen im Allgemeinen öffentlich. Allerdings können wir sensible Elemente erforderlichenfalls, wie etwa im Zusammenhang mit Sicherheitsaspekten, löschen. Einige Stellungnahmen, die naturgemäß sensibel sind, insbesondere im Bereich Polizei und Justiz, werden gegebenenfalls nicht veröffentlicht. Aus Gründen der Transparenz enthält unser Jahresbericht eine Zusammenfassung dieser Stellungnahmen.

Filters

15
Nov
2017

Kurzbezeichnung: Meldung eines Arbeitsunfalls für örtliche Bedienstete, die bei EU-Delegationen tätig sind – EAD

Vollständige Bezeichnung: Stellungnahme zur Meldung für eine Vorabkontrolle betreffend die Zusatzkrankenversicherung für örtliche Bedienstete bei EU-Delegationen – Meldung eines Arbeitsunfalls (fall 2016-0775)

 

Bei einem Unfall müssen örtliche Bedienstete, die bei EU-Delegationen tätig sind und durch die Zusatzkrankenversicherung für örtliche Bedienstete abgedeckt sind, ein Formular zur Meldung eines Arbeitsunfalls ausfüllen, um die Behandlungskosten erstattet zu bekommen. Die EU-Delegationen und der EAD verarbeiten möglicherweise ebenfalls personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten über örtliche Bedienstete, die nicht zusatzversichert sind. Diese Verarbeitung könnte bei der Verwaltung von Krankheitsurlauben und ärztlichen Bescheinigungen erfolgen, wenn die örtlichen Bediensteten einen Arbeitsunfall erleiden. Die ärztliche Bescheinigung ist streng von dem ärztlichen Untersuchungsbericht zu unterscheiden. Örtliche Bedienstete sollten den ärztlichen Untersuchungsbericht stets an die funktionale CISLA-Mailbox beim EAD-Hauptsitz senden, ohne dass Mitglieder der Delegation auf ihn Zugriff haben. Die ärztliche Bescheinigung hingegen sollte an die Verwaltungsdienststelle der Delegation gesandt werden, oder, falls sich der örtliche Bedienstete dafür entscheidet, direkt an die funktionale CISLA-Mailbox beim EAD-Hauptsitz mit entsprechender Information an die Verwaltungsdienststelle der Delegation. Die an diesem Verfahren beteiligten Mitglieder der EU-Delegationen sowie die für örtliche Bedienstete zuständigen Personalbeauftragten des EAD sollten Vertraulichkeitserklärungen unterzeichnen, aus denen hervorgeht, dass sie einer beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, die mit der Geheimhaltungspflicht eines im Gesundheitswesen Tätigen vergleichbar ist. Patientenakten sollten höchstens 30 Jahre lang nach der letzten Bearbeitung aufbewahrt werden.

6
Nov
2017

Klinischen Patientenmanagementsystem - EK

Vorabkontrollstellungnahme zu dem klinischen Patientenmanagementsystem der Europäischen Kommission (KPMS) (Fall 2017-0804)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
27
Oct
2017

Verfahren für die Ernennung von Mitgliedern des Direktoriums - EIB

Stellungnahme zur Meldung für eine Vorabkontrolle über das Verfahren für die Ernennung von Mitgliedern des Direktoriums der Europäischen Investitionsbank (Fall 2017-0411)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
20
Oct
2017

Verarbeitung medizinischer Daten innerhalb - AdR

Stellungnahme zur Vorabkontrolle der Verarbeitung medizinischer Daten innerhalb des medizinisch-sozialen Dienstes des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union (Fall 2017-0185)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
19
Oct
2017

Beförderungsverfahren - CEDEFOP

Stellungnahme zur aktualisierten Meldung für eine Vorabkontrolle über das Beförderungsverfahren beim CEDEFOP (EDSB-Fall 2017-0171)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch