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Einsatzverzeichnisse des Ersthelfers - Rat

26
Jan
2018

Einsatzverzeichnisse des Ersthelfers - Rat

Zusammenfassung 2017-0969:

Der Rat hat auf der Grundlage des Statuts und der Vorschriften im Bereich des Wohlergehens am Arbeitsplatz ein Netz von Ersthelfern eingerichtet. Gemäß dem in dieser Sache geltenden belgischen Recht führt der Arbeitgeber ein Verzeichnis, in das der Arbeitnehmer, der im Rahmen der Erstversorgung im Einsatz ist, bestimmte Angaben zu seinem Einsatz eintragen muss. Der Rat hat beschlossen, ein persönliches Einsatzverzeichnis des Ersthelfers (Einsatzheft des Ersthelfers) und ein Einsatzverzeichnis des Ersthelfers für den medizinischen Dienst einzuführen, sofern der medizinische Dienst im Einsatz ist (vor Ort bzw. nach dem Transport des Opfers in seine Räumlichkeiten). Die betroffenen Personen müssen ordnungsgemäß über den Schutz der personenbezogenen Daten informiert werden. In Anbetracht des sensiblen Charakters der im Einsatzheft des Ersthelfers enthaltenen personenbezogenen Daten und der Dringlichkeit der Arbeit des Ersthelfers ist es ebenso wichtig, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten.