Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Rolle der behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Gewährleistung einer wirksamen Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.
In diesem Papier unterstreicht der EDSB, wie die Einhaltung der Verordnung in den Einrichtungen und Organen auf verschiedenen Ebenen sichergestellt werden muss. Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat eine wichtige Rolle zu spielen, und dieses Papier untersucht seine Funktionen und enthält Leitlinien dazu, wie er diese Aufgaben am besten unabhängig durchführen kann.
Der EDSB betont, dass alle Einrichtungen und Organe einen behördlichen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen. Diese Ernennung bedeutet für sich genommen jedoch noch nicht, dass die Bestimmungen der Verordnung eingehalten werden. Weitere Verpflichtungen, wie die Meldung von Verarbeitungen an den behördlichen Datenschutzbeauftragten und die nachfolgende Meldung sensibler Verarbeitungen vom behördlichen Datenschutzbeauftragten an den EDSB müssen ebenfalls erfüllt werden.
[HINWEIS: Am 18. Dezember 2025 veröffentlichte der EDSB Leitlinien zur Rolle der Datenschutzbeauftragten in den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU. Diese Leitlinien aktualisieren und ersetzen das Positionspapier aus dem Jahr 2018.]