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Internationale Abkommen

 

Wenn digitale Datenströme Grenzen überschreiten, ist es unerlässlich, dass der Schutz von Grundrechten gewährleistet ist. In seiner Rolle als Berater für den EU-Gesetzgeber stellt der EDSB auch weiterhin seinen Sachverstand in Bezug auf EU-Vorschläge für internationale Abkommen zur Verfügung, unter anderem in den Bereichen Handel, Strafverfolgung (z. B. bei PNR-Abkommen mit Nicht-EU-Staaten) und Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden. Ziel der Empfehlungen des EDSB ist es, dafür zu sorgen, dass Einzelpersonen in der EU ihre Rechte nicht verlieren, wenn ihre personenbezogenen Daten an Empfänger außerhalb der EU übermittelt werden.

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