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Rechte des Einzelnen

Eines der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht darin, Einzelpersonen zu stärken und ihnen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben. Ein Kapitel der DSGVO handelt von den Rechten der betroffenen Personen (Einzelpersonen). Hierzu zählen das Recht auf Zugang, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht sowie das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
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16
Sep
2005
Erklärung von Montreux „Ein universelles Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre unter Beachtung der Vielfalt in einer globalisierten Welt“
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Resolution zur Verwendung der Biometrie in Pässen, Identitätskarten und Reisedokumenten
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Resolution zur Verwendung von Personendaten für die politische Kommunikation
Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
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