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Meldung von Missständen („Whistleblowing“)

 

Ziel von Whistleblowing ist es, Korruption aufzudecken, indem Mitarbeitern oder anderen Informanten sichere Kanäle geboten werden, um unethisches Verhalten am Arbeitsplatz zu melden. Bei derartigen Verfahren müssen sensible personenbezogene Daten über verdächtige Personen, Hinweisgeber und andere Parteien wie Zeugen verarbeitet werden. Die Organe und Einrichtungen der EU sind verpflichtet, über klare Whistleblowing-Verfahren zu verfügen. Diese Verpflichtung wird ihnen vom EU-Statut auferlegt; darin heißt es, dass Beamte, denen eine mögliche rechtswidrige Handlung bekannt wird, diese unverzüglich melden müssen. Aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens und der Risiken für die beteiligten Personen ist der Schutz ihrer personenbezogenen Daten von größter Bedeutung.

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7
Jul
2017

Erstverarbeitung von Hinweisen - GhEU

Stellungnahme zur Vorabkontrolle betreffend die Erstverarbeitung von Hinweisen (Fall 2017-0304)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
21
Jun
2017

Whistleblowing-Verfahrens - EDA

Stellungnahme zur Vorabkontrolle des Whistleblowing-Verfahrens der EDA (Fall 2017-0381)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
3
Apr
2017

Whistleblowing-Strategie - ENISA

Stellungnahme zur Vorabkontrolle der Whistleblowing-Strategie der ENISA (Fall 2017-0109)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
7
Feb
2017

Whistleblowing-Strategie - EBA

Stellungnahme zur Vorabkontrolle der Whistleblowing-Strategie der EBA (Fall 2016-1173)

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch